Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ndl.: B.V.) ist eine Juristische Person, deren Gesellschaftskapital in Anteile aufgeteilt ist, die nicht frei übertragbar sind.
Im Vergleich zur Aktiengesellschaft (ndl.: N.V.) gibt es nur wenige Unterschiede. Der Wortlaut „mit beschränkter Haftung” unterscheidet die B.V. an sich nicht von der Aktiengesellschaft. In beiden Gesellschaftsformen haften die Gesellschafter nur in der Höhe des Betrages, welchen sie vollständig oder anteilig am Stammkapital eingezahlt haben.
Bei der GmbH sind die Anteile, anders als bei der Aktiengesellschaft, aber nicht frei übertragbar.
Die beschränkte Übertragbarkeit von Anteilen an einer GmbH war bis vor kurzem zwingend. Durch die Einführung der „Flex-BV“ ist eine solche beschränkte Übertragbarkeit jedoch nicht länger zwingend. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Stichwort „Blockaderegelung“.