Ipso-facto-Bestimmungen (WHOA)

Bestimmungen, die dazu dienen, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten eines niederländischen Schuldners zu ändern, Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner auszusetzen oder Vereinbarungen mit dem Schuldner aufzulösen, können auf Grundlage bestimmter Umstände geändert werden. Diese Umstände umfassen unter anderem die Vorbereitung oder das Angebot eines WHOA-Vergleichs durch den Schuldner, die Ernennung eines Restrukturierungsexperten, die Erklärung oder den Antrag einer Bedenkzeit oder Ereignisse oder Handlungen, die unmittelbar damit zusammenhängen. Gemäß Artikel 373(3) des Konkursgesetzes sind diese vertraglichen Bestimmungen nicht wirksam.