Juristische Person

Unter einer juristischen Person versteht man eine rechtlich selbständige Personenmehrheit, welche sich im Rahmen einer Unternehmenstätigkeit organisiert hat. 

Das niederländische Recht kennt keine allgemeine Definition der juristischen Person. Es sieht jedoch vor, welche rechtlich selbstständige Personenmehrheiten juristische Personen sind. Dies sind u.a. niederrangige Behörden, sonstige behördliche Einrichtungen, Kirchengenossenschaften und Vereinigungen, Stiftungen, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Stiftungen.

Eine juristische Person steht vermögensrechtlich einer natürlichen Person gleich, sofern sich aus dem Gesetz nicht das Gegenteil ergibt.