Kläger
Kläger ist die Partei, die die Rechtssache eingeleitet hat und dazu dem Beklagten eine Vorladung durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lässt. Dem Beklagten wird anschließend die Gelegenheit gegeben, auf die Forderungen des Klägers zu reagieren.
Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird hingegen als Beklagter bezeichnet.