Konkurs

Als Konkurs wird die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gegenüber seinen Gläubigers bezeichnet. 

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens ernennt das Gericht einen Insolvenzverwalter und einen Konkursrichter. Der Insolvenzverwalter wird mit der Verwaltung des verbleibenden Vermögens beauftragt und hat die Verfügungsmacht über das Vermögen des Schuldners (die Konkursmasse). 

Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, den verbleibenden Vermögensbestand unter den Gläubigern zu verteilen. Der Konkurs ist somit im Wesentlichen ein Verfahren, das dem kollektiven Rechtsschutz dient, wobei jeder Gläubiger aus dem Erlös entsprechend seinem Rang und seiner Stellung das erhalten soll, was ihm zusteht.