Pfändung zu Sicherungszwecken

Ein Gläubiger kann zu Sicherungszwecken Vermögensbestandteile eines Schuldners pfänden. Eine Pfändung zu Sicherungszwecken kann u.a. auf Immobilien, Gelder auf Bankkonten oder bewegliche Sachen wie Autos erfolgen. Dadurch wird verhindert, dass der Schuldner diese Vermögensbestandteile verkauft oder z.B. mit einer Hypothek belastet. 

Die Pfändung wird durch einen Antrag (Pfändungsantrag) beantragt. Darin muss der Gläubiger seine Forderung gegen den Schuldner konkret beschreiben und deren Höhe angeben.

Die Gerichtsvollzieher führt die Pfändung durch. Andere Formen der Pfändung sind die Drittschuldnerpfändung und die Pfändung bei dem Gläubiger selbst.