Vorladung

Eine Vorladung ist ein Amtsprotokoll, worin der Beklagte aufgefordert wird, an einem bestimmten Datum in einem Verfahren zu erscheinen und auf die in der Vorladung enthaltene Klage zu reagieren. 

In einem Zivilverfahren muss die Vorladung durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt werden. 

Das niederländische Prozessrecht sieht für die wirksame Vorladung spezielle Vorschriften vor. In bezirksgerichtlichen Verfahren (nl: „kantonzaken“) muss der Kläger den Namen und die Adresse des durch ihn eingesetzten Bevollmächtigten angeben. In Verfahren, bei denen eine Anwaltsvertretung erforderlich ist (nl: „advocaatzaken”) muss der Name und die Geschäftsadresse des von ihm beauftragten Rechtsanwalts vermerkt werden.