Satzung
In den Niederlanden ist die Satzung das wichtigste Dokument, das die Grundlage einer juristischen Person bildet. Satzungen sind das Regelwerk von organisierten Gesellschaften.
Niederländische Gesellschaft oder juristische Person gründen
Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Vereinigungen und Stiftungen müssen die Satzung in der notariellen Urkunde enthalten, mit der sie errichtet werden.
Die Satzungen juristischer Personen enthalten Angaben zu dem Betrag des Gesellschaftskapitals sowie der Art, Anzahl und den Betrag der Anteile. Weiter enthält die Satzung Bestimmungen über die Geschäftsleitung, Gesellschafterversammlung, einen eventuellen Aufsichtsrat sowie die Auflösung und Liquidation.
In der Satzung kann auf eine Geschäftsordnung verwiesen werden, zum Beispiel auf eine durch die Gesellschafterversammlung festgestellte Geschäftsordnung des Vorstands.
Wenn der Beschluss eines Organs einer juristischen Person der Satzung widerspricht, ist er nichtig (dasselbe gilt, wenn Beschlüsse dem Gesetz oder den Grundsätzen der Angemessenheit und Billigkeit widersprechen), Art. 2:14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Wenn die Beschlüsse der Geschäftsordnung oder den gesetzlichen Bestimmungen oder der Satzung widersprechen, sind sie zwar nicht nichtig, aber anfechtbar (Art. 2:15 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
Aktionärsvereinbarung
Zusätzlich zur Satzung kann eine Gesellschaft einen Aktionärsvertrag oder andere Regelungen wie z.B. eine Geschäftsordnung und eine Unternehmensordnung erlassen.