Schnellverfahren
Als vorläufiger Rechtsschutz (Schnellverfahren) wird ein selbstständiges Verfahren bezeichnet, das die Erlangung einer vorläufigen Entscheidung bezweckt, und welches einem eventuellen Hauptverfahren vorausgeht.
Im vorläufigen Rechtsschutz fällt der Richter kein endgültiges Urteil über den Rechtsstreit. Seine Entscheidung ist nur vorläufig: Der Richter im Hauptverfahren oder der Richter in einem anderen Schnellverfahren ist im Prinzip nicht an das vorläufige Urteil des Richters im Schnellverfahren gebunden. Auch kann ein Richter keine formalen Feststellungen bezüglich der Haftung treffen (Erklärung, dass etwas rechtmäßig ist).