Startseite Rechtswörterbuch Schuldenbeteiligungstausch Schuldenbeteiligungstausch Teilen Teilen Email WhatsApp LinkedIn Link kopieren Der Begriff bezeichnet einen Mechanismus, bei dem Schulden in Aktien umgewandelt werden. Gläubiger, die eine Abschreibung ihrer Forderung akzeptieren (müssen), erhalten im Gegenzug Aktien. Zurück zum Rechtswörterbuch