Stiftung

Nach niederländischem Recht ist eine Stiftung eine durch eine Rechtshandlung ins Leben gerufene juristische Person ohne Mitglieder oder Anteilseigner.

Stiftungen handeln nicht primär mit Gewinnerzielungsabsicht, sondern verfolgen einen wohltätigen Zweck. Die Stiftung darf lediglich Gelder an Dritte ausschütten, jedoch nur, wenn die Zahlungen einen ideellen oder sozialen Zweck verfolgen.

Die Errichtung von Stiftungen erfolgt in der Regel privatrechtlich.