Anteil am Gesellschaftsvermögen
Unter Anteilen versteht man Stücke am Gesellschaftskapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft.
Unteranteile sind Teile dieser Anteile, wenn diese gemäß der Satzung aufgeteilt sind oder aufgeteilt werden können.
Anteile oder Aktien einer Aktiengesellschaft in den Niederlanden
Die Anteile einer niederländischen Aktiengesellschaft sind nicht registriert und können leicht übertragen und gehandelt werden, z.B. an einer Wertpapierbörse. Im Gegensatz dazu werden die Anteile einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Aktionärsregister eingetragen. Früher waren die Anteile einer niederländischen GmbH (B.V.) nicht frei übertragbar. Das niederländische Recht hat sich jedoch mittlerweile geändert, sodass die Übertragung von Namensaktien (Anteilen) nun weniger Beschränkungen unterliegt.