Vorläufiges Zeugenverhör

Sollte der Kläger von der Erhebung der Klage absehen, weil er befürchtet, dass nicht ausreichende Beweise vorliegen könnten, um seinen Rechtspunkt zu vertreten, so besteht die Möglichkeit des vorläufigen Zeugenverhörs. Vor der tatsächlichen Klageerhebung werden Zeugen unter Eid befragt. Die Zeugenaussage wird anschließend vor Gericht verwertet.

Der Antrag wird an den Richter gestellt, der für die Rechtssache vermutlich zuständig sein wird.