In den Niederlanden bildet der Arbeitsvertrag eine gemeinsame Absprache zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Beide Parteien einigen sich in mündlicher oder schriftlicher Form auf ein Arbeitsverhältnis. Im Prinzip ist der Arbeitsvertrag formfrei, auch wenn der Arbeitnehmer bestimmte Angaben wie beispielsweise Name und Wohnsitz, das vereinbarte Gehalt, die Position und das Datum des Arbeitsbeginns schriftlich bestätigen muss. Insbesondere als deutscher Unternehmer mit Geschäftsbeziehungen in den Niederlanden ist es wichtig, die gesetzlichen Vorschriften des niederländischen Arbeitsrechts zu berücksichtigen, um Rechtsstreitigkeiten mit Arbeitnehmern zu vermeiden.
Ein Arbeitsvertrag in den Niederlanden umfasst schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Diese können grundsätzlich formfrei geschlossen werden, jedoch unterliegen Vereinbarungen wie beispielsweise Wettbewerbsverbote oder Kundenschutzklauseln einem Schriftformerfordernis. Arbeitgeber verwenden derartige Klauseln oftmals, um ihre Interessen zu schützen. Häufig ist eine Vertragsstrafenklausel mit diesen Klauseln verknüpft.
Für die Anwendung eines Wettbewerbsverbots wird in Holland zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen unterschieden. Ein Wettbewerbsverbot kann nur dann in einen befristeten Arbeitsvertrag aufgenommen werden, wenn aus der schriftlichen Begründung des Arbeitgebers hervorgeht, dass die Klausel aufgrund wichtiger geschäftlicher Interessen erforderlich ist.
Nach Ablauf der Probezeit kann der Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist aufgelöst werden. Es kann sich um eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist handeln oder um die gesetzliche Kündigungsfrist. Die Voraussetzungen dafür hängen davon ab, ob es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag oder einen unbefristeten Arbeitsvertrag handelt. Je nach Kündigungsgrund ist die Zustimmung des niederländischen Instituts für Arbeitnehmerleistungen (UWV) erforderlich oder die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Amtsgericht.
Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Unser erfahrenes Team von Anwälten für das niederländische Arbeitsrecht berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Häufig handelt es sich um rechtliche Beratung zu den Themen Entlassung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Wettbewerbsverbote oder Umstrukturierungen innerhalb niederländischer Unternehmen. Bei Fragen zum niederländischen Arbeitsrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.