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Der Handelsvertretervertrag

Marco Guit
Marco Guit
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Der Handelsvertretervertrag in den Niederlanden

In einem Vertretervertrag vereinbaren zwei Parteien -ein Verkäufer von Produkten, der häufig auch als Auftraggeber bezeichnet wird, und ein Handelsvertreter – dass der Handelsvertreter gegen angemessene Vergütung beim Zustandekommen von Kaufverträgen für die Produkte des Auftraggebers vermittelt. Der Handelsvertreter verkauft also nicht seine eigenen Produkte auf eigene Rechnung und Gefahr, sondern er erhält eine Umsatzbeteiligung in Form eines Prozentanteils an dem von ihm generierten Geschäftsumsatz des Auftraggebers.

Der Vertretervertrag: Umsatzbeteiligung und Auflösung

Der Vertretervertrag ist deutlich gesetzlich geregelt. Die Rechtsvorschriften stellen beispielsweise fest, wann ein Handelsvertreter Anspruch auf Umsatzbeteiligung hat, und sie beschreiben die Rechte und Pflichten beider Parteien. Den Gesetzesvorschriften ist ebenfalls zu entnehmen, dass der Handelsvertreter Anspruch auf Schadenersatzleistung hat, wenn der Vertretervertrag vorzeitig oder aus unwirksamen Gründen aufgelöst wird. Im Prinzip entspricht diese Schadenersatzleistung der Vergütung für die reguläre Laufzeit des Vertretervertrags für den Fall, dass er auf normalem Weg aufgelöst worden wäre, wobei die Umsatzbeteiligung der vergangenen Jahre als rechnerische Grundlage herangezogen wird.

Eine niederländische Anwaltskanzlei mit Sitz in Amsterdam

Unsere Vertragsrecht Anwälte haben nicht nur sehr viel Erfahrung mit der Verhandlung und dem Aufsetzen von Vertreterverträgen, sondern prozessieren bei Bedarf auch für die Kunden. Wir engagieren uns sehr für die Fälle unserer Kunden, arbeiten in einer horizontal strukturierten Organisation und bieten wettbewerbsfähige Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an uns, wenn Sie ein kostenloses und unverbindliches Vorgespräch wünschen.

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