Handelsvertreter Niederlande

Provision des Handelsvertreters in Holland

Das niederländische Vertragsrecht sieht vor, dass der Handelsvertreter Anspruch auf Provision für Verträge hat, die während der Laufzeit des Handelsvertretervertrags abgeschlossen werden. Genauer gesagt, muss es sich um einen der folgenden Fälle handeln:

  • Ein Vertrag, der durch die Vermittlung des Handelsvertreters zustande gekommen ist.
  • Ein Vertrag, der mit einer Person geschlossen wurde, die der Handelsvertreter zuvor für einen solchen Vertrag vermittelt hatte (wiederkehrender Kunde).
  • Ein Vertrag, der zwischen dem Auftraggeber und einer Person geschlossen wurde, die zum Kundenkreis des Handelsvertreters gehört oder sich in einem dem Handelsvertreter zugewiesenen Gebiet befindet (es sei denn, es wurde keine Exklusivität vereinbart).

Berechnung der Provision

Nach niederländischem Recht ist der Unternehmer verpflichtet, dem Handelsvertreter über die monatlich fällige Provision zu unterrichten. Im Handelsvertretervertrag kann ein vom Gesetz abweichender Zeitraum vereinbart werden, z. B. zweimonatlich oder vierteljährlich. Von der Pflicht zur schriftlichen Erklärung über die Provision kann hingegen nicht abgewichen werden, es ist ein sog. zwingendes Recht. Der Unternehmer muss in der schriftlichen Mitteilung alle Daten angeben, auf denen die Berechnung der Provision beruht. 

Akteneinsicht

Dem Handelsvertreter steht ferner ein Recht auf Einsichtnahme zu. Wenn der niederländische Handelsvertreter dies beantragt, muss der Auftraggeber die Einsichtnahme in die Belege (z. B. E-Mails, Bestellungen, Rechnungen, etc.) für den Auftrag gestatten. Um etwaigen Einwänden des Auftraggebers gegen die Gewährung der Einsichtnahme zu begegnen, können die Parteien auch schriftlich vereinbaren, dass nicht der Handelsvertreter, sondern ein Dritter die Unterlagen einsehen darf. Sowohl der Handelsvertreter als auch der Dritte sind zur Verschwiegenheit über die gelesenen Informationen verpflichtet. 

Anspruch auf Provision

Grundsätzlich steht dem niederländischen Handelsvertreter ein Anspruch auf Provision zu, auch wenn der Unternehmer die Dienste des Handelsvertreters nicht oder nur in geringerem Umfang in Anspruch nimmt, als der Handelsvertreter hätte erwarten dürfen. Dies setzt voraus, dass der Handelsvertreter bereit ist, seine Verpflichtungen aus dem Handelsvertretervertrag zu erfüllen oder sie bereits erfüllt hat. Die in der Vergangenheit erhaltenen Provisionen werden bei der Berechnung der Vergütung berücksichtigt.

Mindestlohn Niederlande

Grundsätzlich steht es den niederländischen Parteien frei, die Höhe der Provisionen selbst zu vereinbaren. Hiervon gibt es eine wichtige Ausnahme. Wenn der Handelsvertreter tatsächlich nur für einen Auftraggeber vermittelt, kann das niederländische Mindestlohngesetz (ndl. Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag) Anwendung finden. Es wird dann ein fiktives Arbeitsverhältnis zwischen Auftraggeber und Handelsvertreter angenommen. 

Dies ist nur dann der Fall, wenn der Handelsvertreter eine natürliche Person ist und nicht von mehr als zwei Personen unterstützt wird. Unter diesen Voraussetzungen kann der Handelsvertreter einen Anspruch auf Mindestlohn haben. Es handelt sich dann um eine fiktive Beschäftigung mit “kleinem” Handelsvertreter.  

Goodwill Holland

Nach Beendigung des Handelsvertretervertrags hat ein Handelsvertreter in den Niederlanden in manchen Fällen Anspruch auf einen Ausgleich für den Geschäftswert (auch sog. Goodwill). Der Geschäftswert besteht aus dem Kundenstamm, den der Handelsvertreter im Namen des Auftraggebers aufgebaut hat. Die Vergütung wird daher auch als Ausgleichsabfindung oder Kundschaftsentschädigung bezeichnet. Der Anspruch auf diese Ausgleichsabfindung besteht unabhängig vom Schadenersatz, der dem Handelsvertreter ebenfalls zustehen kann.

Ausgleichszahlung Handelsvertreter

Wann der Handelsvertreter Anspruch auf einen Ausgleich für den Geschäftswert hat, ist in Abschnitt 7:442 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ndl. Burgerlijk Wetboek) geregelt. Demnach ist ein Ausgleich fällig, wenn der Handelsvertreter neue Kunden geworben hat oder wenn der Handelsvertreter einen erheblichen Anstieg der Aufträge von bestehenden Kunden verursacht hat.

Die Vergrößerung des Kundenkreises und/oder die Zahl der Aufträge aus dem bestehenden Kundenkreis muss einigermaßen dauerhaft sein: Eine nur vorübergehende Umsatzsteigerung wird weniger wahrscheinlich zu einem Ausgleich für den Geschäftswert führen.

Vergütung Handelsvertreter

Die Berechnung der Vergütung in den Niederlanden besteht aus drei Phasen, die in der Rechtsprechung näher definiert worden sind:

  • Quantifizierung der Vorteile, die dem Unternehmer aus den vom Handelsvertreter vermittelten Geschäften mit Kunden erwachsen
  • Angemessene Anpassung des bezifferten Betrags
  • Vergleich der berechneten Vergütung mit dem gesetzlichen Höchstbetrag

Phase 1) Der Vorteil des Auftraggebers

Der Vorteil des Auftraggebers wird in den Niederlanden auf der Grundlage der Provisionen ermittelt, die der Handelsvertreter in den letzten zwölf Monaten für neue und bestehende Kunden verdient hat. Dieser Betrag wird dann um Faktoren wie die Dauer, die der Auftraggeber voraussichtlich von diesen Geschäften profitieren wird und den Umsatz des Kundenstamms bereinigt.

Phase 2) Angemessenheitsausgleich

Bei der Beurteilung des Billigkeitsausgleichs sind mehrere Umstände von Bedeutung: Arbeitet der Handelsvertreter weiterhin für andere Auftraggeber, ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Handelsvertreter zuzurechnen. Der Ausgleich kann beispielsweise gemildert werden, wenn der Handelsvertreter den Kundenstamm, den er aufgebaut hat, mit einbezieht. Auch die Frage, ob ein Wettbewerbsverbot vereinbart wurde, kann eine Rolle spielen. 

Phase 3) Höchstbetrag nicht überschreiten

Das niederländische Gesetz sieht vor, dass die Höhe der Vergütung den Betrag einer Jahresvergütung, berechnet nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre, nicht überschreiten darf. Liegt die Dauer des  Handelsvertretervertrags bei weniger als fünf Jahren, so gilt der Durchschnitt der Gesamtdauer. 

Anspruch auf Ausgleich

Es gibt einige gesetzliche Ausnahmen vom Anspruch auf eine Ausgleichsabfindung. So besteht zum Beispiel kein Anspruch auf Ausgleich, wenn der Vertrag vom Auftraggeber unter Umständen gekündigt wurde, die der Handelsvertreter zu verschulden hat.

Ebenso ist ein Anspruch auf Ausgleich ausgeschlossen, wenn der Handelsvertreter den Vertrag selbst gekündigt, es sei denn, der Grund für die Kündigung ist dem Unternehmer zuzurechnen oder die Kündigung ist die angemessene Folge einer Krankheit oder des Ausscheidens des Handelsvertreters. Schließlich hat der Handelsvertreter auch keinen Anspruch auf Ausgleich, wenn er die (Rechte aus dem) niederländischen Handelsvertretervertrag auf einen Dritten überträgt.

Anwalt für Vertragsrecht in den Niederlanden

Unsere Anwälte bei AMS Advocaten verfügen nicht nur über umfangreiche Erfahrungen bei der Aushandlung und Ausarbeitung von Handelsvertreterverträgen in den Niederlanden, sondern führen für unsere Kunden auch Prozesse, wenn dies erforderlich ist. Im Jahr 2022 hat unser niederländischer Anwalt, Herr Van Vugt, beispielsweise im Namen eines indonesischen Handelsvertreters vor dem Bezirksgericht Nordholland erfolgreich einen Rechtsstreit über die Zahlung ausstehender Provisionen und Entschädigungen bei unrechtmäßiger Kündigung geführt.

Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Bei Fragen zum niederländischen Vertragsrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.