3 min Lesezeit

Vertragsbruch in den Niederlanden

Onno Hennis
Onno Hennis
Kontakt

Vertragsverletzung in Holland

Für deutsche Unternehmer, die in den Niederlanden tätig sind, ist es wichtig zu wissen, welche Folgen eine Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen haben kann. Das niederländische Zivilgesetzbuch (ndl. Burgerlijk Wetboek) regelt die rechtlichen Konsequenzen und legt fest, wann eine Nichterfüllung zurechenbar ist und unter welchen Bedingungen ein Gläubiger Schadensersatz verlangen kann.

Grundsätzlich gilt: Jeder Verstoß gegen eine vertraglich vereinbarte Verpflichtung verpflichtet den Schuldner zum Schadensersatz – es sei denn, der Verstoß ist ihm nicht zurechenbar. Das niederländische Recht unterscheidet somit zwischen Mängeln, die dem Schuldner zugerechnet werden können, und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist.

Höhere Gewalt

In der Alltagssprache wird diese Unterscheidung auch durch die Begriffe Verzug (verzuim) und höhere Gewalt (overmacht) ausgedrückt. Der niederländische Schuldner kann sich auf höhere Gewalt berufen, wenn der Verzug ohne sein Verschulden und ohne sein Risiko eintritt. Dies ist dann der Fall, wenn der Schuldner an der Erfüllung der Verpflichtung gehindert oder behindert wird.

Versäumnis laut niederländischem Recht

Im Falle eines dem Schuldner zuzurechnenden Verzugs besteht in den Niederlanden die Verpflichtung zum Schadensersatz. Wenn die Erfüllung der vereinbarten Leistung dauerhaft nicht möglich ist, entsteht die Verpflichtung zum Schadensersatz sofort und automatisch. Das Recht auf Schadenersatz besteht in Fällen, in denen die Erfüllung nicht dauerhaft unmöglich ist, nur unter der Voraussetzung, dass der Schuldner in Verzug ist. Verzug ist definiert als ein Mangel, der in einer zurechenbaren Verzögerung der Erfüllung einer fälligen Verpflichtung besteht, ohne dass diese Erfüllung bereits dauerhaft unmöglich ist.

Inverzugsetzung

Für deutsche Unternehmer, die in den Niederlanden geschäftlich tätig sind, ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen an eine Inverzugsetzung (ingebrekestelling) zu kennen. Bevor ein Schuldner in Verzug gerät, ist in der Regel eine schriftliche Inverzugsetzung erforderlich. Diese enthält eine Aufforderung oder ein Verlangen zur Leistung innerhalb einer angemessenen Frist.

Reagiert der niederländische Schuldner nicht auf die Aufforderung, tritt der Verzug zu dem im Mahnschreiben genannten Zeitpunkt ein. Die Inverzugsetzung ist somit eine wesentliche Voraussetzung für den Verzugseintritt. Sie dient dazu, den Schuldner formell darüber zu informieren, dass eine Leistung eingefordert wird.

Der Verzug endet, wenn der Schuldner die geforderte Leistung erbringt, der Gläubiger ein ordnungsgemäßes Leistungsangebot ablehnt und dadurch selbst in Verzug gerät oder wenn die Leistung dauerhaft unmöglich wird.

Gläubigerverzug

Das niederländische Gesetz besagt, dass ein Gläubiger in Verzug gerät (schuldeisersverzuim), wenn er an der von ihm verlangten Leistung nicht mitwirkt oder sie anderweitig verhindert, es sei denn, der Grund für die Verhinderung ist ihm nicht zuzurechnen. Liegt ein Gläubigerverzug vor, leistet der Schuldner nicht, gerät also nicht in Verzug. Damit der Gläubiger in Verzug gerät, ist es erforderlich, dass die Verhinderung der Leistung des Schuldners ausschließlich auf ein Hindernis des Gläubigers zurückzuführen ist und der Grund dem Gläubiger zuzurechnen ist. Wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, liegt kein Gläubigerverzug vor.

Schadensersatz in den Niederlanden

Jeder Gläubiger in den Niederlanden hat in erster Linie Anspruch auf Erfüllung. Liegt aber eine Vertragsverletzung vor, kann er auch Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wird neben der Erfüllung Schadensersatz verlangt, so spricht man von einem Nachtrags- oder Ergänzungsschaden. Wird Schadensersatz statt der vereinbarten Leistung verlangt, so spricht man von Schadensersatz statt der Leistung. Zusätzlicher Schadenersatz wird zum Beispiel fällig, wenn die vereinbarte Leistung verspätet oder mangelhaft ist. Schlägt die Leistung fehl, kann Schadensersatz verlangt werden.

Anwalt für niederländisches Vertragsrecht

Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Bei Fragen zum niederländischen Vertragsrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.

 

News-
letter

Ravel Residence