Für deutsche Unternehmer, die in den Niederlanden tätig sind, ist es wichtig zu wissen, wie Berufungsverfahren im niederländischen Recht ablaufen. Die Berufung, auch Revision (appèl) genannt, ist ein Verfahren, bei dem ein Gerichtsverfahren von einem höheren Gericht vollständig neu beurteilt wird. In den Niederlanden kann Berufung gegen die meisten Urteile eingelegt werden, sofern der Streitwert über 1.750 € liegt. Liegt der Streitwert darunter, wird das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig.
Die Frist für die Einlegung der Berufung beträgt drei Monate. Bei Urteilen im Eilverfahren (einstweilige Rechtsschutzverfahren (kort geding)) ist die Frist auf vier Wochen verkürzt. Die Berufung in Zivilsachen wird vor dem (Berufungs-)Gerichtshof verhandelt. Ein Urteil in der Berufung wird als Berufungsurteil (arrest) bezeichnet. Für die Einlegung einer Berufung ist die Beauftragung eines Anwalts zwingend erforderlich.
Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Bei Fragen zum niederländischen Prozessrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.