Eilverfahren: FlixBus wird Erfüllung des Dauervertrags zugesprochen
Thomas van Vugt gewann für Flixbus ein Eilverfahren, in dem die Erfüllung eines Dauervertrags gefordert wurde.
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Thomas van Vugt gewann für Flixbus ein Eilverfahren, in dem die Erfüllung eines Dauervertrags gefordert wurde.
Marco Guit hat die Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgreich in einem Rechtsstreit mit dem von ihr beauftragten Bauunternehmer wegen fehlender Bodenplatten einer Balkongalerie vertreten. Dabei spielte auch die mögliche Verjährung der Forderung eine Rolle. Das Verfahren wurde schließlich vor den Obersten Gerichtshof gebracht. Das Gericht in Den Haag gab der Eigentümergemeinschaft Recht, woraufhin das Verfahren an das Schadensersatzverfahren verwiesen wurde.
Lennard Noordzij unterstützte einen satzungsgemäßen Geschäftsführer in einem Hauptsacheverfahren vor dem Gericht Amsterdam. Der Geschäftsführer erhielt eine Entschädigung in Höhe von 120.000 €.
Marleen Jonckers reichte als Insolvenzverwalterin eine Klage als geschädigte Partei in einem Strafverfahren wegen Insolvenzbetrugs (Benachteiligung von Gläubigern) gegen den Geschäftsführer ein. Der Geschäftsführer hatte Vermögenswerte (Geldbeträge) aus der Insolvenzmasse seiner GmbH entwendet, keine ordnungsgemäße Buchführung betrieben und seine Unterlagen nicht vollständig an den Insolvenzverwalter übergeben. Der Klage wurde stattgegeben.
Hidde Reitsma vertrat einen Käufer bei einem Geschäft, bei der das gesamte Unternehmen einer Buchhandlung übertragen wurde. Der Verkäufer ging kurz darauf in Insolvenz. Der Insolvenzverwalter verklagte den Käufer auf Grundlage der Insolvenzanfechtungsklage. Sowohl das Gericht als auch das Berufungsgericht wiesen die Forderungen des Insolvenzverwalters zurück.
Thomas van Vugt war unter anderem an verschiedenen Gerichtsverfahren rund um das geplante Luxuskaufhaus Haussmann beteiligt, das am Rokin entstehen sollte, wo sich aber letztendlich Hudson’s Bay niederließ.
Hidde Reitsma vertrat einen Geschäftsführer eines Transportunternehmens, der vom Insolvenzverwalter für den gesamten Fehlbetrag in der Insolvenz haftbar gemacht wurde. Das Gericht hatte dieser Forderung in erster Instanz stattgegeben. In der Berufungsinstanz wurde dem Geschäftsführer hingegen Recht gegeben. Das Gericht befand, dass nicht nachgewiesen worden sei, dass eine offensichtlich unsachgemäße Erfüllung der Aufgaben eine wesentliche Ursache für die Insolvenzen sei. Zwar waren die Jahresabschlüsse mehr als elf Monate zu spät eingereicht worden, doch gelang es dem Geschäftsführer, die gesetzliche Vermutung gemäß Art. 2:248 Abs. 2 BW zu widerlegen.
Thomas van Vugt gewann den bekannten „Racheporno-Eilprozess” gegen Facebook. Der Eilrichter in Amsterdam verurteilte Facebook dazu, die Daten hinter einem gefälschten Konto herauszugeben.
Vor dem Hintergrund der Skandale und sozialen Unruhen in der Welt der Wohnungsbaugesellschaften um das Jahr 2015 hat Nienke Bobbert für eine große Wohnungsbaugesellschaft erfolgreich einen ehemaligen Geschäftsführer haftbar gemacht. Nach einem ebenfalls erfolgreichen Berufungsverfahren hat die Wohnungsbaugesellschaft im April 2018 einen guten Vergleich erzielt.
Hidde Reitsma vertrat einen Gläubiger in einem Insolvenzverfahren, der im Gegensatz zu den anderen Gläubigern keine Auszahlung erhalten hatte. Der Insolvenzverwalter hatte zugestimmt und genehmigt, dass ein Dritter (der Käufer des insolventen Unternehmens) den anerkannten Gläubigern einen festen Prozentsatz ihrer Forderungen auszahlen würde. Der Insolvenzverwalter bestritt jedoch die Forderung des betreffenden Gläubigers. Nachdem ihre Forderung schließlich doch zugelassen (anerkannt) worden war, wurde zwischen dem Insolvenzverwalter und diesem Käufer vereinbart, dass der Käufer nicht verpflichtet war, die Forderung des Gläubigers doch noch zu begleichen. Der Insolvenzverwalter wurde sowohl q.q. als auch pro se (persönlich) haftbar gemacht, da er rechtswidrig gehandelt habe, indem er vereinbart habe, dass die Auszahlung entgegen dem Gesetz (Gleichbehandlung der Gläubiger) durch einen Dritten erfolgen sollte, wodurch der betreffende Gläubiger gegenüber den anderen Gläubigern ungleich behandelt werden konnte. Das Gericht (und später auch das Berufungsgericht) gab dieser Klage statt und verurteilte den Insolvenzverwalter zur Zahlung des Betrags, den der Gläubiger gemäß der mit dem Käufer getroffenen Vereinbarung hätte erhalten müssen, zuzüglich Zinsen.
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