3 min reading time

Anschließendes Arbeitsverhältnis in den Niederlanden: welche Kriterien gibt es?

EN

In einem kürzlichen Urteil des niederländischen Hohen Rats wurde der Gerichtshof gerügt, weil er in einem Rechtsstreit zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber nicht untersucht hat, ob ein anschließendes Arbeitsverhältnis vorlag. Der Arbeitnehmer arbeitete nämlich zuerst über eine Zeitarbeitsfirma und anschließend direkt für einen Arbeitgeber. In den Niederlanden kann dann ein anschließendes Arbeitsverhältnis vorliegen. Was bedeutet dies genau und wann ist es gegeben? Der niederländische Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Sander Schouten erläutert den Rechtsfall.

 

Liegt ein Arbeitsvertrag oder ein Auftrag vor?

Ein Musikdozent arbeitete vier Jahre für einen Auftraggeber, ein Lehrorchester, auf der Grundlage eines Zeitarbeitsvertrags. Ab Juni 2011 arbeitete er für das Lehrorchester weiter, aber ohne Vermittlung der Zeitarbeitsfirma und zwar auf der Grundlage einer Auftragsvereinbarung. Dieser Vertrag Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
» Meer over vertrag
Vertrag
wurde auf bestimmte Zeit geschlossen. Nach Ablauf dieser Laufzeit beschloss das Lehrorchester, die Vertrag Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
» Meer over vertrag
Verträge
mit dem Musikdozenten nicht mehr zu verlängern. Der Musikdozent vertrat den Standpunkt, dass ein Arbeitsvertrag Der Vertrag, wodurch sich die eine Partei, der Arbeitnehmer, verpflichtet, für bestimmte Zeit im Dienst der anderen Partei, des Arbeitgebers, gegen Entlohnung Arbeit zu verrichten...
» Meer over arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag
vorlag und dass das Lehrorchester den Vertrag nicht so einfach beenden konnte oder dass er unter Einhaltung der geltenden Regeln gekündigt werden müsste.

Auftrag oder anschließendes Arbeitsverhältnis?

Der Rechtstreit wurde dem Bezirksrichter, dem Gerichtshof und schließlich dem Hohen Rat vorgelegt. In dieser Rechtssache gab es zwei Rechtsfragen. Erstens die Frage, ob ein Arbeitsvertrag vorlag, und falls ja, ob das Lehrorchester als anschließender Arbeitgeber nach der Zeitarbeitsfirma betrachtet werden kann. Diese Beurteilung ist für die Frage relevant, wie der Arbeitsvertrag mit dem Musikdozenten endet: von Rechts wegen (bei einem Vertrag auf bestimmte Zeit) oder unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen (Vertrag auf unbestimmte Zeit).

In den Niederlanden endet der Vertrag auf bestimmte Zeit von Rechts wegen

Das Gesetz bestimmt, dass ein Vertrag auf bestimmte Zeit von Rechts wegen endet (Artikel 7:667 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Eine Ausnahme gilt jedoch für den Fall, dass nach einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag anschließend oder nach einer Unterbrechung von höchstens 6 Monaten ein Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit folgt. In diesem Fall ist jedoch eine Kündigung notwendig, auch wenn der letzte Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit geschlossen wurde (Artikel 7:667 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Was bedeutet anschließendes Arbeitsverhältnis?

Nun stellt sich die Frage nach dem Vorliegen eines anschließenden Arbeitsverhältnisses. Nach dem Gesetz ist dies nämlich bei Arbeitsverträgen, die nacheinander geschlossen wurden, auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer anschließend bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt war, die in Bezug auf die geleistete Arbeit angemessenerweise und in Bezug auf einander als Nachfolger zu betrachten sind, ungeachtet dessen, ob Kenntnis über die Eigenschaft und Eignung des Arbeitnehmers bestand (Artikel 7:667 Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Dies nennt man anschließendes Arbeitsverhältnis.

Niederländische Kriterien für die Anschließendes Arbeitsverhältnis

Nach ständiger Rechtsprechung liegt in der Regel ein anschließendes Arbeitsverhältnis vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
1. Der fortgesetzte oder anschließende Vertrag erfordert im Wesentlichen dieselben Fertigkeiten und Verantwortlichkeiten wie der frühere Vertrag;
2. Zwischen dem neuen Arbeitgeber und dem früheren Arbeitgeber besteht eine solche Verbindung, dass die Kenntnisse über die Eigenschaften und Eignung des Arbeitnehmers, die der frühere Arbeitgeber aufgrund seiner Erfahrungen mit dem Arbeitnehmer erlangt hat, angemessenerweise auch dem neuen Arbeitgeber zugerechnet werden müssen.

Hoher Rat: Gerichtshof muss Rechtssache neu beurteilen

Der Hohe Rat befand, dass das Auftragsverhältnis zwischen dem Musikdozenten und dem Lehrorchester als Arbeitsvertrag zu betrachten war. Der Musikdozent hatte zuvor einen Vertrag auf unbestimmte Zeit mit der Zeitarbeitsfirma. Nach diesem Vertrag folgten anschließend zwei Arbeitsvertrag Der Vertrag, wodurch sich die eine Partei, der Arbeitnehmer, verpflichtet, für bestimmte Zeit im Dienst der anderen Partei, des Arbeitgebers, gegen Entlohnung Arbeit zu verrichten...
» Meer over arbeitsvertrag
Arbeitsverträge
auf bestimmte Zeit mit dem Lehrorchester. Der Gerichtshof hat es zu Unrecht verabsäumt, zu untersuchen, ob das Lehrorchester im vorliegenden Fall als anschließender Arbeitgeber betrachtet werden konnte. Der Hohe Rat hob das Urteil des Gerichtshofs auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück.

Sander Schouten

Sander Schouten

Sander ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen. Am Beginn seiner Berufstätigkeit war er für mittelgroße Anwaltskanzleien in Amsterdam tätig. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen bei der Beratung in gesellschaftsrechtlichen, insolvenzrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen. Folgen Sie Sander auf LinkedIn.

Ravel Residence