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Strenges Wettbewerbsverbot zum Schutz der Unternehmensinteressen in den Niederlanden: Funktioniert das?

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Ein niederländischer Arbeitnehmer hatte von einem anderen Unternehmen ein Angebot erhalten. Der Arbeitgeber wehrte sich jedoch dagegen. Ist das niederländischen Wettbewerbsverbot in dieser Situation unangemessen oder darf der Arbeitgeber die strenge Einhaltung des Verbots verlangen? Der niederländische Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Sander Schouten erörtert den Fall.

 

Arbeitgeber: Arbeitnehmer verstieß gegen das Wettbewerbsverbot

Nachdem ihm bekannt wurde, dass der Arbeitnehmer bei Food Technology Noord-Oost Nederland (FT NON) arbeiten wollte, ging der Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer gerichtlich vor. Der Arbeitnehmer kam mit diesem niederländischen Unternehmen während seines Dienstverhältnisses beim Arbeitgeber in Kontakt. Der Arbeitgeber behauptete, dass der Arbeitnehmer das Wettbewerbsverbot verletzt, wenn er bei FT NON zu arbeiten beginnt. Der Arbeitnehmer bestritt dies und behauptete, dass das Wettbewerbsverbot unklar war und dass die Klausel jedenfalls zu seinem Vorteil ausgelegt werden musste.

Bei der Auslegung der Vertragsbestimmung ist die Parteienabsicht von Bedeutung

Gemäß dem niederländischen Wettbewerbsverbot darf ein Arbeitnehmer nicht innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses bei einem Kunden in den Dienst treten. Bei der Auslegung eines Wettbewerbsverbots ist neben dem Text auch die Parteienabsicht und die Art, wie die Klausel zustande gekommen ist, relevant. Der Gerichtshof befand, dass die Parteien den Arbeitsvertrag Der Vertrag, wodurch sich die eine Partei, der Arbeitnehmer, verpflichtet, für bestimmte Zeit im Dienst der anderen Partei, des Arbeitgebers, gegen Entlohnung Arbeit zu verrichten...
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einschließlich des Wettbewerbsverbots besprochen hatten, bevor der Arbeitnehmer den Dienst antrat. Der Arbeitnehmer hatte damals gegen die strenge Klausel Einwendungen erhoben. Als Reaktion darauf meinte der Arbeitgeber, dass dies ein Knackpunkt wäre und dass es darüber keinen Verhandlungsspielraum gäbe. Der Arbeitnehmer stimmte dem dann zu.

Arbeitgeber hat ein großes Interesse an der strengen Einhaltung des Wettbewerbsverbots

Der Arbeitnehmer wusste also, dass der Arbeitgeber auf das Wettbewerbsverbot großen Wert legte. Er hätte auch wissen können, dass der Arbeitgeber seinen Dienstantritt bei FT NON nicht so leicht akzeptieren würde, wohl auch sicher deshalb, weil der Arbeitnehmer in den letzten Monaten des Dienstverhältnisses gerade aufgrund seiner Funktion bei dem Arbeitgeber eine geschäftliche Zusammenarbeit mit FT NON verhandelte.

Nach der Ratio ist eine strenge Einhaltung des Wettbewerbsverbots wichtig

Der Gerichtshof hielt auch die Ratio der vom Arbeitgeber gewünschten strengen Einhaltung des Wettbewerbsverbots für wichtig. Das Unternehmen des Arbeitgebers hatte nicht viele Kunden, sondern lange Kundenbeziehungen. Der Arbeitgeber hatte viel Geld, Zeit und Mühe in die Aufrechterhaltung der bestehenden Kundenbeziehungen und Gewinnung neuer Kunden investiert. Gerade deshalb entsteht dem Arbeitgeber ein Schaden, wenn er seine Kundenbeziehungen verliert.

Gerichtshof wog die Interessen beider Parteien ab

Der Gerichtshof meinte, dass der Arbeitgeber ausreichend plausibel gemacht hatte, dass er ein gerechtfertigtes Interesse hatte, den Arbeitnehmer an die Einhaltung der Klausel zu binden. Andererseits machte der Arbeitnehmer geltend, dass sein Interesse in der Möglichkeit einer Positionsverbesserung bestand, indem er bei FT NON in den Dienst tritt. Seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt waren nach seiner Ansicht im Übrigen auch (in Anbetracht seines Alters und der Unterbrechung in seinem Lebenslauf) nicht günstig. Ihm entstand durch das Wettbewerbsverbot auch der Nachteil, eine passende Anstellung zu finden.

Gerichtshof schließt in seiner Entscheidung einen Kompromiss

Der Gerichtshof gelangte daher zu folgendem Kompromiss: Was FT NON betraf, so musste der Arbeitnehmer das Wettbewerbsverbot zur Gänze einhalten. Somit durfte er vor Ablauf der Frist von zwei Jahren hier nicht in den Dienst treten. In Bezug auf andere Unternehmen hielt der Gerichtshof jedoch eine Mäßigung der Dauer der Kundenschutzklausel bzw. des Wettbewerbsverbots auf 3 Monate für gerechtfertigt.

Die niederländische Anwaltskanzlei AMS

Haben Sie aufgrund eines Wettbewerbsverbots in Ihrem (früheren) niederländischen Arbeitsvertrag einen rechtlichen Konflikt mit einem (früheren) Arbeitnehmer oder (früheren) Arbeitgeber? Dann ist es ratsam, dafür einen niederländischen Rechtsanwalt einzuschalten. Bei AMS Advocaten verfügen wir über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen und können Sie daher gut unterstützen.

Sander Schouten

Sander Schouten

Sander ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen. Am Beginn seiner Berufstätigkeit war er für mittelgroße Anwaltskanzleien in Amsterdam tätig. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen bei der Beratung in gesellschaftsrechtlichen, insolvenzrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen. Folgen Sie Sander auf LinkedIn.

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