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Vollstreckung von Urteilen in den Niederlanden

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Viele niederländische Unternehmen sind weltweit tätig. Es ist daher nicht ungewöhnlich, dass Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden in einen internationalen Rechtsstreit oder in eine internationale Schlichtung involviert werden. Führt ein derartiger internationaler Rechtsstreit zu einem Urteil, das dem in den Niederlanden ansässigen Unternehmen die Bezahlung seiner Gebühren auferlegt, so stellt sich die Frage: Wie wird dieses ausländische Urteil in den Niederlanden vollstreckt? Der niederländische Insolvenzrecht Anwalt Hidde Reitsma, einer der Inhaber der Anwaltskanzlei AMS, erläutert:

Vollstreckbarkeit der ausländischen Urteile

In den Niederlanden können Urteile und Zahlungsanweisungen eines ausländischen Gerichts oder Schiedsgerichts nicht direkt vollstreckt werden. Das niederländische Zivilprozessrecht (Art. 985 ff.) verlangt, dass ein derartiges Urteil nur mit Zustimmung (Erlaubnis, gewöhnlich bezeichnet als „Exequatur“) des zuständigen niederländischen Gerichts vollstreckt werden darf. Nach europäischem Recht gelten einige Titel als direkt vollstreckbar (die sogenannte  European Enforcement Order, („Europäischen Vollstreckungstitel“) laut EU-Ratsverordnung (805/2004).

Die Vollstreckung ausländischer EU-Urteile ist einfach

Urteile, die in einem EU-Mitgliedsstaat ergangen sind, unterliegen allerdings der EU Council Regulation No. 44/2001 (Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates) (der sogenannten EuGVVO), und sind in den anderen Mitgliedsstaten anzuerkennen, ohne dass dazu weitere besondere Verfahren erforderlich sind. Diese Ausnahme zur vorgenannten Grundregel stellt nun die große Mehrheit der Fälle zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in den Niederlanden dar.

Jedes Urteil kann vollstreckt werden

Im Sinne der EuGVVO bedeutet „Urteil“: Jedes Urteil, das von einem Gericht oder einem Tribunal eines Mitgliedsstaats verhängt wurde, unabhängig davon, wie das Urteil eventuell bezeichnet wird, einschließlich aller Arten von Verordnungen, Anordnung Ein Amtsprotokoll ist ein Protokoll über die Amtshandlung eines Gerichtsvollziehers über eine Beschlagnahme, die Feststellung bestimmter Wahrnehmungen oder die Zustellung einer Vorladung oder eines sonstigen...
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Anordnungen
, Entscheidungen oder Vollstreckungsbescheiden, sowie die Festlegung von Kosten oder Aufwendungen durch einen Gerichtsbeamten.

Niederländische Anwaltskanzleien

Im Rahmen der EuGVVO werden in EU-Mitgliedsstaaten ergangene Urteile in den Niederlanden vom Gerichtspräsidenten des Ortes, an dem die Partei, gegen die die Vollstreckung beantragt wird, ihren Sitz hat, oder am Ort der Vollstreckung, für vollstreckbar erklärt. Der Antragsteller muss dem Präsidenten ein Original des Urteils vorlegen, sowie eine Bestätigung des ursprünglichen Gerichts, in der das Gericht und die Urteilsparteien aufgeführt sind. Ein derartiger Antrag kann im Namen des Antragstellers über einen niederländischen Anwalt gestellt werden.

Vollstreckung von Urteilen in den Niederlanden

Das Übereinkommen von Lugano ( Lugano Convention), ein 1988 in Lugano geschlossener Vertrag Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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Vertrag
, bietet vereinfacht ausgedrückt für Urteile, die in den meisten europäischen Ländern außerhalb der EU ergangen sind, die gleiche Möglichkeit, ein ausländisches Urteil anzuerkennen und zu vollstrecken, wie laut der EuGVVO. Vertragsparteien sind (u. a.) Island, Norwegen, Schweden und die Schweiz. Die Anerkennungsverfahren entsprechen generell den Verfahren, mit denen ein EU-Urteil als vollstreckbar erklärt wird. Der Antrag muss über einen niederländischen Anwalt eingereicht werden.

Antragstellung durch niederländische Anwälte

In den Niederlanden können Entscheidungen von niederländischen und internationalen Schiedsgerichten nicht direkt vollstreckt werden. Nationale (niederländische) Schiedssprüche können relativ einfach über eine Zulassung durch den Gerichtspräsidenten vollstreckt werden, der den Schiedsspruch als vollstreckbar erklärt. Schiedsurteile in Fällen von internationalen Schiedsverfahren können in den Niederlanden nur anerkannt und vollstreckt werden, wenn ein geltender Vertrag zur Anerkennung und Vollstreckung vorliegt. Der in dieser Hinsicht wichtigste Vertrag ist die sogenannte New York Convention (die Konvention zur Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Schiedssprüchen).

Wo findet Antragstellung statt?

Ein Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung aus einem internationalen Schiedsurteil ist beim Gericht an dem Ort einzureichen, an dem die Partei ihren Sitz hat, gegen die die Vollstreckung beantragt wird. Der Antrag muss durch einen niederländischen Anwalt eingereicht werden.

Kein Vertrag vorhanden? Niederländisches Recht bietet eine Lösung

Selbst wenn es keine Rechtsgrundlage für die Anerkennung eines ausländischen Urteils (z. B. einen Vertrag oder eine Bestimmung europäischen Rechts) gibt, bietet das niederländische Zivilprozessrecht für diese “Restkategorie” eine pragmatische Lösung. Der Fall kann (erneut) einem niederländischen Gericht vorgelegt werden. Obwohl dies keine Möglichkeit darstellt, um ein ausländisches Urteil nach vorläufiger Überprüfung anzuerkennen, sondern um ein vollständig neues Verfahren (in der Sache selbst), kann das niederländische Gericht die Tatsache würdigen, dass sich die Parteien zuvor in einem Rechtsstreit befunden haben.

Vorläufige zu prüfung des Urteils

Entscheidet das Gericht, dass der Antragsgegner (mit Sitz in den Niederlanden) ordnungsgemäß zur Verhandlung geladen wurde, und dass das Verfahren vor einem unabhängigen Gericht stattfand, und in Übereinstimmung mit der allgemeinen Prozessordnung hat das niederländische Gericht die Möglichkeit, das ausländische Urteil nur vorläufig zu prüfen.

AMS: Niederländische Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Amsterdam

Die Prozessanwälte bei AMS verfügen über jahrelange Erfahrung in internationaler Litigation und allen damit zusammenhängenden (einfachen oder komplizierten) grenzüberschreitenden Angelegenheiten, wie z. B. Gerichtsstandsfragen und der Vollstreckung von ausländischen Entscheidungen in den Niederlanden. Sie können sich gerne an einen unserer Anwälte wenden.

Hidde Reitsma

Hidde Reitsma

Hidde verfügt über viel Erfahrung in der Praxis der Prozessführung. Er hat sich insbesondere auf Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht spezialisiert. Hidde hat darum eine vielseitige Beratungs- und Prozessführungspraxis mit den Schwerpunkten Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht. Folgen Sie Hidde auf LinkedIn.

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