Insolvenz des Arbeitgebers in den Niederlanden: Werden Tage aus Arbeitszeitverkürzung erstattet?

Willem Jansma Willem Jansma 30. September 2025 5 min

Kurz zusammengefasst

  • Bei einer Insolvenz übernimmt in den Niederlanden die Trägeranstalt für Arbeitnehmerversicherungen vorübergehend die Lohnzahlungspflichten über die Lohngarantieregelung.
  • Diese Regelung deckt unter anderem rückständigen Lohn, Urlaubsgeld und aufgelaufene Urlaubstage ab.
  • Arbeitszeitverkürzungen fallen jedoch nicht darunter, wie der Zentrale Verwaltungsgerichtshof (Centrale Raad van Beroep) kürzlich bestätigte.
  • Arbeitnehmer können diese Tage zwar noch beim Curator geltend machen, die Aussicht auf Auszahlung ist dann jedoch gering.

Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sorgt die Trägeranstalt für Arbeitnehmerversicherungen (auch UWV, (UWV, Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen)) im Rahmen der Lohngarantieregelung dafür, dass Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum ihr (rückständiges) Gehalt erhalten. Dabei kann es zu Uneinigkeit kommen, welche Lohnbestandteile zum (rückständigen) Lohn gehören. In einem Verfahren vor dem obersten Verwaltungsgericht stand die Frage im Mittelpunkt, ob nicht genommene Tage aus Arbeitszeitverkürzung (ADV, arbeidsduurverkorting) erstattungsfähig sind. Unser deutschsprachiger Anwalt und Leiter des German Desk, Onno Hennis, erläutert in diesem Beitrag den Fall.

Niederländische Arbeitnehmer in der Insolvenz

Gerät ein Arbeitgeber in Insolvenz, kündigt der Insolvenzverwalter in der Regel kurz nach der Insolvenzeröffnung alle Arbeitsverträge. Nach Artikel 40 des niederländischen Insolvenzgesetzes (FW, Faillissementswet) beträgt die Kündigungsfrist dann maximal sechs Wochen. Der Arbeitnehmerlohn für den Zeitraum nach der Insolvenzeröffnung ist zwar eine Masseforderung, doch häufig reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um die Arbeitnehmer tatsächlich zu bezahlen. Um zu verhindern, dass Arbeitnehmer mit leeren Händen dastehen, gibt es die Lohngarantieregelung (loongarantieregeling) des UWV.

Die Lohngarantieregelung in den Niederlanden: Was ist das?

Wenn ein Arbeitgeber insolvent wird oder nicht mehr zahlen kann, kann das UWV vorübergehend die Lohnzahlungspflichten übernehmen. Diese Lohngarantieregelung soll verhindern, dass Arbeitnehmer bei einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit ohne Einkommen dastehen. Sie ist funktional mit dem deutschen Insolvenzgeld vergleichbar, unterscheidet sich jedoch im Umfang und Deckungszeitraum. Das UWV zahlt unter anderem rückständigen Lohn, Urlaubsgeld und aufgelaufene Urlaubstage. Anschließend tritt es in die Rechte der Arbeitnehmer ein und meldet sich beim Insolvenzverwalter.

Was fällt unter die Lohngarantieregelung in den Niederlanden?

Das UWV erstattet:

  • den rückständigen Lohn für die letzten 13 Wochen vor der Kündigung,
  • den Lohn für die geltende Kündigungsfrist sowie
  • das Urlaubsgeld und aufgelaufene Urlaubstage für maximal ein Jahr.

Andere Ansprüche fallen grundsätzlich nicht darunter, es sei denn, sie werden durch Gesetz oder Rechtsprechung ausdrücklich dem Lohn oder Urlaub gleichgestellt. Letztlich entscheidet das UWV, ob ein Anspruch unter die Lohngarantieregelung fällt.

Arbeitszeitverkürzungen nach niederländischem Recht

Das führt regelmäßig zu Diskussionen, beispielsweise bei arbeitsfreien Tagen, Stunden aus Arbeitszeitverkürzungen oder anderen Zeit-für-Zeit-Regelungen. AZV-Tage (ADV-dagen) – Tage aus Arbeitszeitverkürzung – sind zusätzliche freie Tage, die Arbeitnehmer in den Niederlanden erhalten, um ihre Jahresarbeitszeit zu reduzieren. Im Unterschied zu Urlaubstagen dienen sie nicht der Erholung, sondern der Verkürzung der Arbeitszeit. Genau diese Unterscheidung war Gegenstand einer aktuellen Entscheidung des niederländischen Gerichts: Müssen die Tage aus Arbeitszeitverkürzung vom UWV wie Urlaubstage erstattet werden? Der Arbeitnehmer war der Ansicht, dass dies der Fall sei, aber das UWV verweigerte eine Erstattung.

Hintergrund des Falles

Der betroffene niederländische Arbeitnehmer arbeitete seit 1989 bei einem Betonfertigteilwerk, das im September 2023 für insolvent erklärt wurde. Das UWV übernahm die Urlaubsstunden, zahlte aber keine Erstattung für alle arbeitsfreien Tage.

Der Arbeitnehmer argumentierte, dass die arbeitsfreien Tage denselben Charakter hätten wie Urlaubstage und er daher Anspruch auf eine Erstattung für das gesamte Jahr habe. Das UWV entgegnete, dass ein Freizeitanspruch nur dann als Urlaub angesehen werden könne, wenn er dazu bestimmt sei, dem Arbeitnehmer bezahlte Freizeit zur Ruhe und Erholung zu gewähren. Da Arbeitszeitverkürzungstage primär dazu dienen, die Arbeitszeit zu verkürzen, qualifizieren sie sich nach Ansicht des UWV nicht als Urlaub. Entsprechend verweigerte das UWV die Erstattung.

Entscheidung des niederländischen Gerichts

Der Centrale Raad van Beroep folgte dem UWV und dem erstinstanzlichen Gericht:

  • Arbeitsfreie Tage sind als Arbeitszeitverkürzung gedacht, nicht als Urlaub.
  • Sie fallen daher nicht unter den weiter gefassten Artikel 64 Absatz 1 Buchstabe c des niederländischen Arbeitslosenversicherungsgesetzes (WW, Werkloosheidswet).

Das UWV durfte daher zu Recht nur den Arbeitslohn für den 13-Wochen-Zeitraum und die Kündigungsfrist erstatten.

Für die Lohngarantie ist es unbeachtlich, dass der Arbeitgeber die Tage aus Arbeitszeitverkürzung bei einem regulären Ausscheiden (außerhalb einer Insolvenz) ausgezahlt hätte. Der Gesetzgeber hat sich bewusst dafür entschieden, nicht alle Ansprüche unter die Garantie fallen zu lassen, wodurch die Lohngarantieregelung begrenzt bleibt. Der Arbeitnehmer kann seine Forderung dennoch beim Insolvenzverwalter anmelden, aber die Aussicht auf Auszahlung ist in der Praxis gering.

Was können Sie bei rückständigem Lohn oder Insolvenz Ihres Arbeitgebers in den Niederlanden tun?

  • Bei Ausfall der Lohnzahlung: Melden Sie sich sofort beim UWV, sobald Sie feststellen, dass Ihr Arbeitgeber nicht mehr zahlt.
  • Bei Insolvenzeröffnung: melden Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter an, wenn die Insolvenz Ihres Arbeitgebers ausgesprochen wurde. Das ist notwendig, um einen eventuellen Restbetrag später noch geltend machen zu können.
  • Ansprüche sichern: Wenden Sie sich an uns, wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Ansprüche korrekt berücksichtigt wurden.

Verfahren wie das vorliegende zeigen, dass es zu Diskussionen darüber kommen kann, was genau unter die Lohngarantie fällt. Unsere Anwälte bei AMS Advocaten können Sie in einem solchen Fall beraten und gegebenenfalls ein Verfahren für Sie einleiten.

Fragen zum Insolvenz- oder Arbeitsrecht in den Niederlanden?

Haben Sie Fragen zur niederländischen Lohngarantieregelung oder zu Ihren Ansprüchen als Arbeitnehmer bei einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers in den Niederlanden? Unser deutschsprachiger Ansprechpartner für deutsches und niederländisches Recht und Leiter des German Desk bei AMS Advocaten in Amsterdam, Onno Hennis, steht Ihnen gerne zur Verfügung. Herrn Hennis erreichen Sie unter onno.hennis@amsadvocaten.nl oder +31 20 308 03 15.