Über Willem

Bevor Willem Jansma 2025 als Anwalt zu AMS kam, war er zehn Jahre im Finanzsektor tätig, zuletzt als Legal Counsel bei einer großen Kreditmanagementorganisation, die für Banken und andere Finanzinstitute tätig ist. In dieser Funktion führte er Verfahren und verhandelte im Namen von Finanzparteien bei Insolvenzen, Restrukturierungen und außergerichtlichen Einigungen.

Diese Prozess- und Verhandlungserfahrung setzt er nun als Anwalt ein – mit einem praxisorientierten Ansatz und einem scharfen Blick für Strategie und kommerzielle Interessen.

Willem Jansma studierte an der Universität Amsterdam, wo er seinen Master “Commerciële Rechtspraktijk (Privaatrecht)“ mit Auszeichnung abschloss.

Spezialisierung

Als Anwalt bei AMS Advocaten ist Willem Jansma auf Insolvenzrecht und gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten spezialisiert. Er berät und vertritt Unternehmen, Geschäftsführer und andere Beteiligte in finanziell komplexen Situationen. Darüber hinaus unterstützt er Insolvenzverwalter bei AMS bei der Abwicklung von Insolvenzen und Zahlungsaufschüben.

Mitgliedschaften

Willem Jansma ist Mitglied der niederländischen Vereinigung für junge Anwälte im Insolvenzrecht (Vereniging JIRA) und der niederländischen Vereinigung für junge Prozessanwälte (Vereniging Jonge Procesadvocaten).

Track Record

Unterstützung von Geschäftsführern nach Insolvenz einer Gesellschaft

Anwalt für verschiedene Geschäftsführer im Rahmen von Haftungsfragen nach der Insolvenz ihrer Gesellschaft. Beratung und Unterstützung bei Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern sowie in Verfahren zur Geschäftsführerhaftung.

Widerspruch gegen Insolvenzerklärung

Unterstützung mehrerer Mandanten in Widerspruchsverfahren gegen die Insolvenzerklärung ihrer OHG und gegen die Mandanten als Personen selbst. Das Gericht hob die Insolvenzerklärungen innerhalb eines Tages auf, woraufhin sie ihr Unternehmen fortführen konnten.

Anspruch auf Geschäftsführerhaftung abgewiesen

Zusammen mit seiner Kollegin Marleen Jonckers unterstützte Willem Jansma die Geschäftsführerin einer BV, die von dem Vermieter der BV persönlich in Anspruch genommen wurde. Die BV plante den Betrieb eines Cafés, doch aufgrund von Mängeln im Bebauungsplan konnte keine Betriebsgenehmigung erteilt werden. In der Folge kündigte die BV den Mietvertrag.  Der Vermieter sah die Geschäftsführerin der BV als verantwortlich für den entstandenen Schaden an, konkret für die entgangenen Mieteinnahmen. Das Gericht wies alle Ansprüche ab und verurteilte den Vermieter zur Übernahme der Prozesskosten.

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