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Aufsehenerregender Racheporno-Fall: ein neues Verfahren gegen Facebook

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In einem einzigartigen Fall vor dem niederländischen Richter, dem die internationale Presse viel Aufmerksamkeit schenkte (zum Beispiel in Der Spiegel, Handelsblatt und BBC) wurde Facebook dazu verurteilt, dem Antrag auf Erteilung von Auskünften über denjenigen Folge zu leisten, der Unrechtmäßig Sind Sie neugierig über die Bedeutung von Unrechtmäßig? AMS Advocaten erklärt es.
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Unrechtmäßig
intimes Bildmaterial veröffentlicht hatte. Dieser Rechtsstreit – in dem das Opfer durch AMS Rechtsanwälte vertreten wird – bekommt nun ein Nachspiel.

Vorgeschichte: Videobilder auf Facebook

Anfang dieses Jahres wurde eine 21jährige Niederländerin Opfer des Rachepornos. Eine unbekannte Person hatte unter einem falschen Account intime Videobilder von ihr online auf Facebook gestellt. Das Mädchen hatte nach Angaben von Facebook gebeten, die unter dem falschen Account gespeicherten Daten herauszugeben, sodass sie weitere Maßnahmen gegen denjenigen unternehmen könnte, der die Rechtsverletzung gegenüber ihr begangen hatte. Facebook weigerte sich, diese Bitte zu erfüllen. Darauf veranlasste das Opfer eine einstweilige Verfügung, um Facebook zu zwingen, ihr die Daten herauszugeben. Der Richter für einstweilige Verfügungen gab dem Mädchen am 25. Juni 2015 recht und verurteilte Facebook zur Herausgabe der Daten.

Facebook: keine Data mehr

Bis zum heutigen Tag hat Facebook das Urteil jedoch Nicht erfüllt Sind Sie neugierig über die Bedeutung von nicht erfüllt? AMS Advocaten erklärt es.
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Nicht erfüllt
, weil die Daten Facebook nach eigenen Angaben nicht zur Verfügung standen. Für diesen Fall hatte der Richter in seinem Urteil vorgesehen: Wenn Facebook dem Mädchen die Daten nicht freiwillig herausgeben könnte oder wollte, dann wäre Facebook zur Mitwirkung gegenüber einem unabhängigen Prüfungsamt verpflichtet, das untersuchen würde, ob die Daten noch bei Facebook verfügbar wären.

Wie geht es nun weiter?

Mit Facebook gab es bisher Diskussionen bezüglich der Frage, wie die Untersuchung durchzuführen ist. Diese Diskussionen haben jedoch zu keiner Einigung geführt. Darauf stellte Facebook einen Antrag an den Richter zur Bestellung eines Sachverständigen. Dieser Antrag wird am 6. November nochmals bei dem Richter für einstweilige Verfügungen vor dem Gericht in Amsterdam behandelt. In diesem zweiten Verfahren wegen einstweiliger Verfügung geht es daher um die Frage: Wie wird der Sachverständige die Untersuchung bei Facebook durchführen?

Thomas van Vugt

Thomas van Vugt

Thomas berät und führt Prozesse in den Bereichen Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Mietrecht und Medienrecht. Sehen Sie sich hier seine Erfolgsbilanz an. Folgen Sie Thomas auf LinkedIn.

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