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Einstweiliges Rechtsschutzverfahren: Vorkehrungen von Facebook, um betrügerische Anzeigen zu verhindern, sind ausreichend

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Nach einem erfolgreichen einstweiligen Rechtsschutzverfahren von John de Mol Ende des letzten Jahres stand Facebook diesen Monat wieder vor Gericht. Anlass waren irreführende Bitcoin-Anzeigen – die erneut auf der Plattform erschienen – in denen ohne Zustimmung das Foto eines AVROTROS-Moderators verwendet wurde. Der Moderator und AVROTROS trugen vor, dass sich Facebook ihnen gegenüber  Unrechtmäßig Sind Sie neugierig über die Bedeutung von Unrechtmäßig? AMS Advocaten erklärt es.
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Unrechtmäßig
 verhalten habe. Das Gericht, bei dem das einstweilige Rechtsschutzverfahren geführt wurde, war allerdings anderer Meinung. Der Rechtsanwalt für Medienrecht Thomas van Vugt erläutert dieses interessante Urteil.

Irreführende Bitcoin-Anzeigen

Eine kurze Zusammenfassung der Vorgeschichte: Seit Oktober 2018 erschienen u.a. auf Facebook Anzeigen, bei denen bekannte Niederländer wie John de Mol und seit August 2019 auch ein AVROTROS-Moderator (u.a. der Sendung EenVandaag) mit Bitcoin und Bitcoin-Investitionen in Verbindung gebracht wurden. In den Anzeigen, in denen diese bekannten Niederländer als erfolgreiche Bitcoin-Investoren dargestellt werden, werden ihre Fotos und Namen ohne Zustimmung verwendet. Nutzer, die auf die Anzeigen klicken und Beträge bezahlen, erhalten als Gegenleistung keine Bitcoins, sondern verlieren ihr Geld. Gängige Betrugsmasche also.

Löschung und Sperrung Account

Facebook hat, auch anlässlich früherer Verfahren, verschiedene Vorkehrungen getroffen, um die Veröffentlichung solcher Anzeigen zu verhindern. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Facebook immer dann, wenn das Unternehmen Kenntnis von betrügerischen Anzeigen erlangt hat, diese Anzeigen gelöscht und den zugehörigen Account gesperrt hat. Ferner hat Facebook sein Kontrollsystem verschärft.

Cloaking: Kontrollsystem umgehen

Doch die Betrüger, die hinter den Anzeigen stecken, finden immer wieder neue Wege, um die Vorkehrungen von Facebook zu umgehen. So betreiben die Täter sogenanntes „cloaking“. Dies bedeutet, dass die Landingpage, auf die die Öffentlichkeit gelangt, faktisch nicht die unschuldig aussehende Seite ist, die (den Systemen von) Facebook präsentiert wird.

Unerlaubte Handlung

Das für einstweilige Rechtsschutzverfahren zuständige Gericht schickt voraus, dass die betreffenden Bitcoin-Anzeigen, in denen Name und Foto des Moderators verwendet wurden, unrechtmäßig sind. Facebook erkennt dies auch an. Die Frage ist jedoch, ob Facebook in diesem Fall alles unternimmt, was vernünftigerweise von Facebook erwartet werden kann, um die Anzeigen zu verbannen. Das Gericht berücksichtigt, dass Facebook hinreichend plausibel dargelegt hat, rechtzeitig gehandelt zu haben, um die Anzeigen unverzüglich zu löschen. Außerdem habe Facebook die Möglichkeiten der Öffentlichkeit, Anzeigen zu melden, ausgeweitet. So wurde nach dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren von John de Mol eine neue Option eingeführt, mit der irreführende Anzeigen, wie beispielsweise die „celeb-bait“-Anzeigen, gemeldet werden können.

Hinreichende präventive Vorkehrungen?

Die zweite Frage ist, ob Facebook hinreichende präventive Vorkehrungen trifft, um zu verhindern, dass diese Anzeigen auf Facebook erscheinen. In dieser Sache ging es bei den Anzeigen um „cloaking“. Das Gericht weist darauf hin, dass Facebook zahlreiche Vorkehrungen getroffen hat, um cloaking zu verhindern. So wurde ein „Anti-Cloaking-Team“ eingesetzt und werden Verfahren gegen Unternehmen angestrengt, die Dienste anbieten, um Kontrollsysteme von Facebook per cloaking zu umgehen. Diese Maßnahmen zeigen offenkundig Wirkung, denn in den letzten 6 Monaten sind nahezu keine neuen celeb-bait-Anzeigen aufgetaucht.

Rechtsanwalt Amsterdam bei Streitigkeiten Facebook

Das für einstweilige Rechtsschutzverfahren zuständige Gericht ist der Auffassung, dass Facebook unter den gegebenen Umständen – die betrügerischen Anzeigen erscheinen nicht systematisch auf seinen Plattformen, sondern tauchen nur gelegentlich unter Umgehung seiner Vorkehrungen auf – bis auf Weiteres alles getan hat, was vernünftigerweise in seiner Macht steht, um die betrügerischen Anzeigen zu verhindern. Daher meint das Gericht, dass das Verhalten von Facebook gegenüber dem Moderator und AVROTROS nicht unerlaubt war.

Thomas van Vugt

Thomas van Vugt

Thomas berät und führt Prozesse in den Bereichen Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Mietrecht und Medienrecht. Sehen Sie sich hier seine Erfolgsbilanz an. Folgen Sie Thomas auf LinkedIn.

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