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Mieter von Büroräumen kann Räumung jahrelang hinauszögern

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Wird ein Mietvertrag vom Vermieter gekündigt, kann beim Gericht ein Antrag zur Verlängerung der Räumungsfrist gestellt werden, wenn es sich dabei um sogenannte übrige Gewerbeflächen wie etwa Büroräume handelt. In einem aktuellen Fall wurde dem Mieter einer solchen Gewerbefläche, auf der eine Motocrossbahn betrieben wird, bereits zweimal eine Verlängerung der Räumungsfrist gewährt. Thomas van Vugt, Anwalt für Mietrecht, erläutert diesen Fall.

 

Kündigung Mietvertrag und Räumung

Der Vermieter kündigte dem Mieter per Einschreiben ab 1. Oktober 2013. Zwischen der Gemeinde und dem Vermieter bestand ein Erbbaupachtverhältnis. Als Kündigungsgrund wurde die Erfüllung bestimmter Auflagen, die die Gemeinde an die Verlängerung der Erbpacht knüpfte, angeführt. Eine Beteiligung an den Kosten für diese Auflagen lehnte der Mieter ab und er wurde (auch im Hinblick) darauf vom Vermieter gekündigt. Die Erbpacht wurde von der Gemeinde anschließend doch bis 2018 verlängert.

Antrag Verlängerung Räumungsfrist

Der Mieter beantragte hierauf gerichtlich eine Verlängerung der Räumungsfrist. Seiner Ansicht nach war von einer rechtmäßigen Kündigung keine Rede und er fordert zugleich eine Verlängerung der Räumungsfrist. Bereits zuvor hatte das Amtsgericht entschieden, dass hier ein Mietvertrag für übrige Gewerbeflächen vorliege und das Mietverhältnis nach ordnungsgemäßer Kündigung mit Eingang des 1.Oktober 2013 ende. Nach Interessenabwägung gewährte der Amtsrichter dem Mieter Räumungsschutz und verlängerte die Räumungsfrist um ein Jahr.

Zweiter Antrag auf Verlängerung Räumungsfrist

Der Anwalt für Mietrecht des Mieters beantragt aufs Neue in diesem Verfahren eine Verlängerung der Räumungsfrist um ein Jahr mit der Begründung, sein Mandant habe noch keine für die Ausübung seiner Geschäftstätigkeit entsprechenden Örtlichkeiten finden können, was auch nahezu unmöglich sei. Außerdem fehle es seinem Mandanten an den für einen Umzug erforderlichen finanziellen Mittel. Eine Räumung habe die Beendigung der Geschäftsaktivitäten zur Folge, wobei auch das Personal entlassen werden müsse.

Interessenabwägung bei Räumung

Der Anwalt für Mietrecht des Vermieters hält dagegen, die Motocrossbahn werde nicht optimal genutzt und der Mieter halte sich nicht an die Vorschriften. Eine nochmalige Verlängerung der Räumungsfrist führe aus Sicht des Vermieters nur zur weiteren Verwahrlosung des Geländes. In diesem Verfahren müssten auch andere Argumente als die bei der ersten Räumungsverlängerung genannten aufgeführt werden, die ja nach Prüfung des Gerichts eine Verlängerung um ein Jahr als ausreichend ergeben hatten. Aus dem Gesetz geht die Notwendigkeit neuer Argumente bei einem zweiten Verlängerungsantrag nicht hervor, wie das Gericht urteilt. Da auch keine unsachgemäße Nutzung des Geländes ersichtlich ist und die Interessen des Mieters schwerer als die des Vermieters wiegen, steht die Räumung nicht mehr zur Diskussion und dem Verlängerungsantrag wird ein zweites Mal stattgegeben.

Anwalt Mietrecht zu Räumungsschutz

Ein Vermieter kann großes Interesse an der rechtzeitigen Räumung von Gewerberäumen haben, während für den Mieter ein (vorläufiger) Räumungsaufschub besonders wichtig ist. AMS Advocaten steht sowohl Mietern als auch Vermietern bei Auseinandersetzungen um Mietverträge von Gewerberäumen mit Rat und Tat zur Seite. Für weitere Informationen und zu Ihrer persönlichen Beratung steht Ihnen unser Anwalt für Mietrecht gerne zur Verfügung.

 

Thomas van Vugt

Thomas van Vugt

Thomas berät und führt Prozesse in den Bereichen Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Mietrecht und Medienrecht. Sehen Sie sich hier seine Erfolgsbilanz an. Folgen Sie Thomas auf LinkedIn.

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