3 min reading time

Kann ein niederländischer Richter die Bestellung eines Sachverständigen in einem ICC-Schiedsverfahren verhindern?

EN

In einem laufenden ICC-Schiedsverfahren wollte ein in den Niederlanden ansässiges multinationales Unternehmen verhindern, dass der Preis seiner  Anteil am Gesellschaftsvermögen Anteile sind die Anteile des Gesellschaftskapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft. Unteranteile sind Teile dieser Anteile, wenn diese gemäß der Satzung...
» Meer over anteil am Gesellschaftsvermögen
Anteile
 im Rahmen eines Gesellschafterstreits durch einen von der ICC ernannten Sachverständigen festgesetzt würde. Das multinationale Unternehmen ging daher vor ein niederländisches Gericht.
 Der niederländische Rechtsanwalt für Unternehmensrecht Onno Hennis erläutert das Urteil des Gerichts.

 

Uneinigkeit zwischen den Gesellschaftern über den Preis der Anteile

Auf der Grundlage einer Put-Option in einem zwischen den Parteien geschlossenen Gesellschaftervertrag wollten die Minderheitsgesellschafter (A-) zu einem bestimmten Zeitpunkt ihre Anteile an die Mehrheitsgesellschafter (A+) verkaufen. Sie konnten sich aber nicht über den Preis einigen, der gemäß der Put-Option dem Fair Market Value der niederländischen Holding (B) entsprach. Da die Parteien dies nicht lösen konnten, beantragten die Minderheitsgesellschafter bei der Internationalen Handelskammer (ICC) die Bestellung eines Sachverständigen zur verbindlichen Feststellung des Marktwerts. Die ICC war der Ansicht, dass B dabei keine Partei war. A- leiteten auch ein Schiedsverfahren ein, um das eigene Vermögen bestimmen zu können. Hier hatte B aber sehr wohl Parteistellung.

Mutterunternehmen wollte Einfluss nehmen und ging vor den niederländischen Richter

B fühlte sich ausgeschlossen und ging vor einen staatlichen Richter. B forderte, die Bestellung des Sachverständigen auszusetzen, bis ein zugleich anhängig gemachtes Schiedsverfahren abgeschlossen ist. B machte geltend, im Zusammenhang mit der Kontinuität des Unternehmens ein großes Interesse an der Höhe des Preises für die Anteile zu haben. Auch machte B geltend, dass sie im Verfahren über die Bestellung des Sachverständigen Partei war, da B (auch) den Gesellschaftervertrag unterzeichnet hatte und sie den zu bestellenden Sachverständigen bezahlen musste.

Mutterunternehmen ist betroffen, aber keine Partei

Der niederländische Richter befand, dass B sehr wohl betroffen, aber keine Partei des Verfahrens über die Bestellung des Sachverständigen war. Der Gesellschaftervertrag ist nämlich vor allem ein Vertrag Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
» Meer over vertrag
Vertrag
zwischen den Gesellschaftern. Durch die (Mit-)Unterzeichnung des Vertrags bestätigte B dessen Existenz, der ihr aber keine Rechte einräumte. Auch durch den Umstand, dass B den Sachverständigen bezahlen musste, wird sie noch keine Partei dieser Vereinbarung Sind Sie neugierig über die Bedeutung die Vereindbarung? AMS Advocaten erklärt es.
» Meer over vereinbarung
Vereinbarung
, so der Richter.

Niederländischer Richter betont die Rolle der ICC

Der niederländische Richter fügte noch hinzu, dass selbst wenn B bei der Bestellung des Sachverständigen Partei wäre, es den Gesellschaftern trotzdem freistünde, die Bestellung eines unabhängigen Sachverständigen bei der ICC zu beantragen. Die ICC arbeitet völlig neutral und beachtet – unabhängig davon, wer die Parteien sind – die Prinzipien der Geheimhaltung und Vertraulichkeit. Auch kann diese Phase neben dem Schiedsverfahren verlaufen, weil der Marktwert der Anteile auch ohne das Ergebnis des Schiedsverfahrens bestimmt werden kann.

AMS bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern im In- und Ausland

Diese Rechtssache beweist, wie wichtig es ist, die Interessen aller Parteien gut im Auge zu behalten. Wer will was und warum? Das Mutterunternehmen hat ein Interesse an der Fortsetzung der Geschäftsführung. Indem es die Aussetzung der Bestellung des Sachverständigen fordert, nimmt es Einfluss auf die Feststellung des eigenen Vermögens. Die Mehrheitsgesellschafter teilen dieses Interesse. Aber sie haben auch ein Interesse daran, dass der Preis für die zu übernehmenden Anteile so niedrig wie möglich ist. Diese Interessen stehen dem Interesse der Minderheitsgesellschafter entgegen, die wollen, dass der Preis pro Anteil am Gesellschaftsvermögen Anteile sind die Anteile des Gesellschaftskapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft. Unteranteile sind Teile dieser Anteile, wenn diese gemäß der Satzung...
» Meer over anteil am Gesellschaftsvermögen
Anteil
so hoch wie möglich ist. Welches Interesse hat Vorrang und welcher Einfluss kann zu welchem Zeitpunkt ausgeübt werden? AMS Advocaten hat umfassende Erfahrung im Unternehmensrecht sowohl im Inland als auch im Ausland und berät Sie gerne für Ihr Unternehmen.

Onno Hennis

Onno Hennis

Bei AMS fokussiert sich Herr Hennis auf kommerzielle und gesellschaftsrechtliche Rechtsstreitigkeiten. In diesem Zusammenhang berät er Mandanten in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, des Vertragsrechts, des Deliktsrechts und grenzüberschreitende Inkasso. Folgen Sie Onno auf LinkedIn.

Ravel Residence