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Maßnahmen gegen eine Markenrechtsverletzung in den Niederlanden?

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Vor kurzem wehrte sich ein Markeninhaber gegen eine (angebliche) Markenrechtsverletzung. Sander Schouten, niederländischer Rechtsanwalt für Unternehmensrecht, erörtert, wie das Gericht dies überprüft.

Verletzung stillschweigend gestattet? Schutz eingeschränkt

Für einen Unternehmer ist seine eigene Marke sowie ihre Verwendung wichtig (wenn nicht das Wichtigste). Wenn eine Markenrechtsverletzung begangen wird, erwartet das niederländische Gericht eine proaktive Haltung. Kann eine Rechtsverletzung in den Niederlanden durch einen Unternehmer stillschweigend gestattet werden? In dem Fall ist der Schutz eingeschränkt.

Eingetragene Marke des Klägers in den Benelux-Ländern

In diesem Fall betrieb der Kläger Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache eingeleitet hat...
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Kläger
ein Handelsunternehmen für Nahrungsmittel, darunter Reis, den er aus Ländern wie Afghanistan, Pakistan und Iran bezog, und diese Nahrungsmittel an (kleine) Geschäfte und asiatische Läden verkaufte. Relevant ist dabei auch, dass der Kläger Eigentümer der in den Benelux-Ländern eingetragenen Marke „SITA“ ist.

Anmeldung der Wortmarken-Eintragung in den Benelux-Ländern durch den Beklagten eingebracht

Der Beklagter Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache...
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Beklagte
begann 2016 mit dem Import von Reis, den er in den Niederlanden unter dem Namen SINA verkaufte. Der Reis wurde vor allem an niederländische Privatpersonen und niederländische Restaurants verkauft, die auf die iranische und afghanische Küche spezialisiert waren, und an ein niederländisches Geschäft. Was den Namen SINA betrifft, hat der Beklagte eine Anmeldung zur Eintragung der Wortmarke für die Benelux-Länder eingebracht.

Klage: Verbot der Markenrechtsverletzung

Auch wenn SINA nach einer Aufforderung des betreffenden Klägers sowohl die Verwendung der Marke SINA eingestellt hatte als auch ihre Markenanmeldung zur Hinterlegung der Wortmarke „SINA“ als Marke zurückgezogen hatte, wurde noch ein Verfahren gegen SINA eingeleitet. In diesem Verfahren forderte der Kläger (i) das Verbot der Markenrechtsverletzung und (ii) einen Vorschuss auf den Schadensersatz oder Abführung des Gewinns.

Prüfung der Verwechselungsgefahr durch niederländische Gericht

Wenn eine solche Rechtssache in den Niederlanden bei Gericht eingeleitet wird – oft beim Gericht in Den Haag – wird das Gericht prüfen, ob beim Durchschnittsverbraucher und bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine Verwechselungsgefahr besteht. Dabei betrachtet man (unter anderem) die betreffenden Güter, und ob man in den maßgeblichen Verkehrskreisen meinen kann, dass die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen von demselben Unternehmen oder von wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen. Dabei werden alle Umstände berücksichtigt, die möglicherweise von Bedeutung sind und während des Verfahrens vorgebracht werden, sowie das Ausmaß an Übereinstimmung und die Unterscheidungskraft der Marke.

Begriffliche Unterschiede zwischen Wortmarken

Bei der Abwägung der obenstehenden Aspekte befand das Gericht, dass keine ausreichende Übereinstimmung bestand und somit keine Verwechselungsgefahr vorlag. Das Gericht gelangte aufgrund der Unterschiede in den Marken zu diesem Urteil. Obwohl es sich nämlich um denselben maßgeblichen Verkehrskreis handelte, stellte sich heraus, dass SINA eine in islamischen Kreisen gut bekannter Gelehrter/Philosoph war, und SITA ein Mädchennamen war. Dies bewirkte auch, dass das niederländische Gericht befand, dass SINA besondere Assoziationen hervorrief und somit ein begrifflicher Unterschied zwischen den Wortmarken SITA und SINA bestand. Dieser Unterschied wog auch nicht gegen die (einigermaßen) übereinstimmenden Namen auf, die sich nur in einem Buchstaben unterschieden.

(Mögliche) Markenrechtsverletzung in den Niederlanden? Rechtsanwalt für geistige Eigentumsrechte!

Wie zuvor angeführt, ist es in den Niederlanden wichtig, gegen eine mögliche Markenrechtsverletzung proaktiv einzuschreiten. Wenn man gegen eine mögliche Rechtsverletzung aber (zu) proaktiv auftritt, besteht jedoch der Nachteil, dass in Rechtssachen über geistige Eigentumsrechte gemäß Artikel 1019h der niederländischen Zivilprozessordnung alle Prozesskosten der Gegenpartei zu ersetzen sind. Gemäß Artikel 1019h der Zivilprozessordnung können die zu ersetzenden Kosten ziemlich hoch ausfallen, weshalb es wichtig ist, die Prozesschancen zuvor so gut wie möglich einzuschätzen. Wenn Sie als Unternehmer nicht sicher sind, ob eine mögliche Rechtsverletzung Ihrer Marke in den Niederlanden begangen wird, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Sander Schouten

Sander Schouten

Sander ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen. Am Beginn seiner Berufstätigkeit war er für mittelgroße Anwaltskanzleien in Amsterdam tätig. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen bei der Beratung in gesellschaftsrechtlichen, insolvenzrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen. Folgen Sie Sander auf LinkedIn.

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