AMS Advocaten vertrat in dieser Rechtssache einen Verein, der die Mitgliedschaft eines Mitglieds gekündigt hatte. In der Rechtssache ging es um die Frage, ob der Vorstand eines Vereins die Mitgliedschaft der Klägerin rechtmäßig gekündigt hatte, nachdem die Mitgliedschaft nach Ansicht des Vorstands nicht mehr vom Verein verlangt werden konnte. Das Gericht entschied, dass der Vorstand ausreichend Anhörungs- und Gegenhörungsrechte gewährt hatte, dass die Kündigung – und nicht der Ausschluss – das richtige Verfahren war und dass der Vorstand im Rahmen seiner Ermessensfreiheit vernünftigerweise zu der Kündigung gelangen konnte. Die Anträge auf Aufhebung des Beschlusses wurden abgelehnt und die Klägerin wurde zur Tragung der Prozesskosten verurteilt.