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Erfolgsbilanz

Eine Übersicht über einen Teil unserer nennenswerten Fälle und Urteile. Wir sind bekannt für unsere entschlossene Vorgehensweise und die hervorragenden Ergebnisse, die wir für unsere Mandanten erzielen.

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Erfolgreicher Antrag gemäß Artikel 843a Rv: Wirtschaftsprüfer muss Rechnungsdetails offenlegen

AMS Advocaten erwirkte für den Mandanten in einem Zwischenverfahren gemäß Art. 843a Rv die Forderung, dass der Wirtschaftsprüfer die Rechnungsaufstellungen ab 2017 unter Androhung einer Zwangsstrafe vorlegen musste. Die Einwände der Gegenpartei wurden zurückgewiesen.

Tags: AuskunftspflichtBeweisrecht

Untersuchungsverfahren: Antrag eines Minderheitsgesellschafters stattgegeben

Onno Hennis hat einen Minderheitsgesellschafter erfolgreich in einem Untersuchungsverfahren vertreten. Die Kammer für Unternehmenssachen hat dem Antrag auf Untersuchung und sofortige Maßnahmen stattgegeben.

Anwälte: Onno Hennis
Tags: Informationen MinderheitsgesellschafterInteressenkonflikt

Gericht: Außergerichtliche Annullierung des Banksy-Auktionskaufs bleibt bestehen

Thomas van Vugt gewann für ein bekanntes Auktionshaus ein Verfahren vor dem Gerichtshof in Leeuwarden über die außergerichtliche Annullierung eines Auktionskaufs von zwei Kunstwerken des berühmten britischen Graffitikünstlers Banksy.

Tags: BerufungKaufvertrag

Verwaltungsrecht: Unrechtmäßige Abmeldung eines Stiftungsvorstands erfolgreich angefochten

Onno Hennis hat einen Stiftungsvorstand erfolgreich in verschiedenen verwaltungsrechtlichen Verfahren wegen seiner unrechtmäßigen Abberufung als Vorstand einer Stiftung vertreten.

Anwälte: Onno Hennis
Tags: Eintragung von Geschäftsführern im Handelsregister

Haftung von Geschäftsführern: Ehemaliger Geschäftsführer haftet für Schaden

Onno Hennis hat eine Gesellschaft erfolgreich in einem Rechtsstreit mit einem ehemaligen Mitgesellschafter/Geschäftsführer vertreten, der vom Gericht für Schäden aufgrund von unzulässiger Geschäftsführung in Anspruch genommen wurde.

Anwälte: Onno Hennis
Tags: GesellschafterstreitigkeitenHaftung von Geschäftsführern

Zwischenurteil: Entlassung der Vorstandsmitglieder rechtskräftig

Onno Hennis vertrat erfolgreich eine Stiftung, die zwei ihrer Vorstandsmitglieder entlassen wollte. In seinem Zwischenurteil entschied der Richter, dass die Entlassung weder nichtig noch anfechtbar sei.

Anwälte: Onno Hennis
Tags: Entlassung von Stiftungsvorständen

Kaufoptionsstreitigkeit: Rückzahlung von 187.550 € zugesprochen

Xagan Heerbaart unterstützte ein Unternehmen in einem Rechtsstreit über einen Kaufoptionsvertrag für eine Gewerbeimmobilie. Das Gericht Zeeland-West-Brabant entschied, dass der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Kaufoptionsvertrag durch den Verkauf der Immobilie an einen Dritten nicht mehr erfüllen konnte. Das Gericht hob den Kaufoptionsvertrag auf und verurteilte den Verkäufer zur Rückzahlung der bereits gezahlten Optionsprämien in Höhe von insgesamt 187.550 €.

Franchisenehmer haftet für Verstoß gegen Wettbewerbsverbot und muss Domainnamen übertragen

Sander Schouten hat einen Franchisegeber erfolgreich in einem Rechtsstreit mit einem Franchisenehmer vertreten. Der Franchisenehmer wurde auf Antrag des Franchisegebers zur Zahlung von Schadensersatz wegen Verstoßes gegen eine Wettbewerbsklausel sowie zur Übertragung von Domainnamen an den Franchisegeber verurteilt.

Tags: Franchisevertrag

Gericht entlässt Vorstandsmitglieder und macht sie persönlich für Entnahmen haftbar

Onno Hennis vertrat erfolgreich eine Stiftung, die zwei ihrer Vorstandsmitglieder entlassen wollte. In seinem Urteil befand der Richter, dass die entlassenen Vorstandsmitglieder persönlich für unzulässige Entnahmen haftbar seien.

Anwälte: Onno Hennis
Tags: Entlassung von Stiftungsvorständen

Gericht: Kündigung der Mitgliedschaft in einem Verein rechtsgültig, Klagen abgewiesen

AMS Advocaten vertrat in dieser Rechtssache einen Verein, der die Mitgliedschaft eines Mitglieds gekündigt hatte. In der Rechtssache ging es um die Frage, ob der Vorstand eines Vereins die Mitgliedschaft der Klägerin rechtmäßig gekündigt hatte, nachdem die Mitgliedschaft nach Ansicht des Vorstands nicht mehr vom Verein verlangt werden konnte. Das Gericht entschied, dass der Vorstand ausreichend Anhörungs- und Gegenhörungsrechte gewährt hatte, dass die Kündigung – und nicht der Ausschluss – das richtige Verfahren war und dass der Vorstand im Rahmen seiner Ermessensfreiheit vernünftigerweise zu der Kündigung gelangen konnte. Die Anträge auf Aufhebung des Beschlusses wurden abgelehnt und die Klägerin wurde zur Tragung der Prozesskosten verurteilt.

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