Gericht: Mieter haftet selbst für Schäden durch Diebstahl eines gemieteten Autos
Hidde Reitsma vertrat einen Vermieter einer auf Curaçao ansässigen Autovermietung, der von einem Mieter eines gemieteten Autos, das gestohlen worden war, Schadenersatz forderte. Das Gericht sah es als vorläufig bewiesen an, dass der Vermieter den Mieter bei Unterzeichnung des Mietvertrags auf die Risiken eines Diebstahls (und des Nichtabschlusses einer Diebstahlversicherung) hingewiesen hatte, oder dass der Mieter zumindest bewusst auf eine Diebstahlversicherung verzichtet hatte. Der Mieter durfte Gegenbeweise vorlegen, was ihm jedoch nicht gelang.
Hidde Reitsma
Onno Hennis
Thomas van Vugt
Sander Schouten