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Erfolgsbilanz

Eine Übersicht über einen Teil unserer nennenswerten Fälle und Urteile. Wir sind bekannt für unsere entschlossene Vorgehensweise und die hervorragenden Ergebnisse, die wir für unsere Mandanten erzielen.

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Bauunternehmer haftet für Mängel an Neubau: Reparaturpflicht

Marco Guit hat einen Käufer einer Neubauwohnung erfolgreich in einem Rechtsstreit mit dem Bauunternehmer vertreten. In dem Fall ging es um die Frage, ob die Wohnung einen derartigen Mangel aufweist, für den der Bauunternehmer und Erbauer der Wohnung haften muss. Das Gericht hat dies bejaht, sodass der Bauunternehmer verpflichtet ist, den Mangel in der Wohnung der Kläger zu beheben.

Anwälte: Marco Guit
Tags: Haftung des BauunternehmersMangelhafte Bauausführung

Eilverfahren verhindert Zwangsversteigerung: Eigentümer erhält zusätzliche Zeit für Finanzierung

Denise Janssen verhinderte, dass eine Immobilie aufgrund einer Hypothekenschuld versteigert wurde. Frau Janssen leitete ein Eilverfahren ein, um die Bank zu zwingen, die Versteigerung abzubrechen, mit der Begründung, dass die Fortsetzung der Versteigerung nach Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit inakzeptabel sei und gegen die Sorgfaltspflicht der Bank verstoße. Während der mündlichen Verhandlung wurde eine Einigung erzielt, wodurch der Hauseigentümer mehr Zeit erhielt, um eine Finanzierung zu regeln.

Grunddienstbarkeit lebt durch Verjährung wieder auf: Gericht bestätigt Bestehen des Rechts

Denise Janssen gewann einen Rechtsstreit über durch Flurbereinigung erloschene Grunddienstbarkeiten, die durch Verjährung wieder entstanden waren. Das Gericht Amsterdam entschied, dass die Rechtsvorgänger des Klägers den Weg mehr als 10 Jahre lang ununterbrochen genutzt hatten, so als ob eine Grunddienstbarkeit bestünde. Da die Rechtsvorgänger auch in gutem Glauben handelten, war die Wiederentstehung der Grunddienstbarkeiten eine Tatsache.

Hundesalon haftet für Lärmbelästigung: Maßnahmen vorgeschrieben

Ein Hundesalon, der Lärmbelästigung verursachte, wurde vom Gericht dazu verurteilt, die im Aktivitätenbeschluss festgelegten Lärmschutznormen einzuhalten. Andernfalls drohten Zwangsgelder. In einem von Denise Janssen angestrengten Verfahren entschied das Gericht Amsterdam, dass eine unrechtmäßige Lärmbelästigung nachgewiesen worden sei und der Hundesalon bei der Eröffnung des Salons Maßnahmen hätte ergreifen müssen. Die Tatsache, dass sich der Salon in Amsterdam befand und die Einwohner Amsterdams im Allgemeinen mehr Lärmbelästigung zu ertragen haben, spielte dabei keine Rolle. Das Gericht befand, dass die Geräuschkulisse durch Hunde, Kunden und Geräte, die für die Kläger hörbar war, auch in einer Stadt unzulässig ist. Het Parool und AT5 veröffentlichten einen Artikel über dieses Urteil.

Ersitzung: Gericht bestätigt Erwerb nach 20 Jahren Besitz

Denise Janssen gewann einen Rechtsstreit über den Erwerb von Eigentum durch Verjährung. Das Gericht Noord-Holland entschied, dass der Rechtsvorgänger des Klägers mehr als 20 Jahre lang ununterbrochen im Besitz einer Immobilie gewesen war. Dadurch war das Eigentum an dieser Immobilie trotz der fehlenden Gutgläubigkeit des Rechtsvorgängers übergegangen.

Gericht: erneut kein unlauteres Geschäftsverhalten beim Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks

Im Januar 2026 vertrat Lennard denselben Immobilienhändler erneut erfolgreich in einem Hauptsacheverfahren vor dem Amtsgericht Amsterdam, diesmal betreffend den Verkauf eines anderen landwirtschaftlichen Grundstücks. Der Käufer begehrte die Aufhebung des Kaufvertrags wegen unlauterer Geschäftspraktiken und Irrtums sowie die Rückübertragung des Grundstücks und die Rückzahlung des Kaufpreises von € 119.505. Das Gericht wies alle Ansprüche ab: Aus dem Exposé, den Verkaufsgesprächen und insbesondere dem Verifizierungsformular sowie dem telefonischen Verifizierungsgespräch ergab sich, dass keinerlei Garantien hinsichtlich einer (rechtzeitigen) Umwidmung oder Wertsteigerung gegeben wurden und dass dem Käufer der spekulative Charakter des Geschäfts sowie das Verlustrisiko bewusst waren. Auch ein späteres Telefongespräch ließ allenfalls auf Erwartungen, nicht jedoch auf Zusagen schließen. Der Käufer wurde zur Tragung der Prozesskosten in Höhe von € 10.897 verurteilt.

Tags: IrrtumKaufvertrag

Bauunternehmen erhält Recht in Streitfall über Auflösung und vorzeitige Beendigung von Arbeiten

Marco Guit und Rosa Ruimschotel vertraten gemeinsam ein Bauunternehmen in einem Rechtsstreit mit seinem Auftraggeber. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob der Vertrag rechtsgültig aufgelöst wurde oder ob aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Arbeiten (in unvollendetem Zustand) eine Abrechnung erfolgen muss.

Baustreitigkeit: Auflösung erwies sich als Beendigung in unvollendetem Zustand – Entschädigung in Höhe der Vertragssumme zugesprochen

Rosa Ruimschotel und Marco Guit haben gemeinsam ein deutsches Bauunternehmen in einem Baurechtsstreit mit einem Auftraggeber/Generalunternehmer vertreten. Der Generalunternehmer hatte den Vertrag gekündigt und forderte Schadenersatz. Wir haben erfolgreich argumentiert, dass es sich um eine Kündigung in unvollendetem Zustand handelte, und haben eine Entschädigung in Höhe der verbleibenden Vertragssumme (abzüglich der eingesparten Kosten) zugesprochen bekommen.

Wohneigentümergemeinschaft (VvE) gewinnt Rechtsstreit um Galeriefußböden: Berufung stattgegeben, Verweisung ans Schadensersatzverfahren

Marco Guit hat die Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgreich in einem Berufungsverfahren in einem Rechtsstreit mit dem von ihr beauftragten Bauunternehmer wegen fehlender Bodenplatten einer Balkongalerie vertreten. Dabei spielte auch die mögliche Verjährung der Forderung eine Rolle. Das Verfahren wurde schließlich vor den Obersten Gerichtshof gebracht. Das Gericht in Den Haag gab der Eigentümergemeinschaft Recht, woraufhin das Verfahren an das Schadensersatzverfahren verwiesen wurde.

Anwälte: Marco Guit

Gericht: Wohnungseigentümergemeinschaft nicht zuständig – Notausgang betrifft Privatbereich des Wohnungseigentümers

Das Gericht Amsterdam entschied, dass die Versammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht befugt war, den Bau eines Notausgangs von der Treppe zum Dach zu beschließen. Der Raum zwischen der Treppe und dem Dach war kein Gemeinschaftsraum, sondern gehörte zum privaten Bereich der Wohnungseigentümerin, die Denise Janssen in diesem Verfahren unterstützte. Daher musste die Wohnungseigentümerin ihren Zwischengeschossbereich oben an der Treppe nicht abreißen.

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