Verteidigung erfolgreich: Nur ein Teil der Sicherungspfändung aufgehoben
Die Kläger forderten, dass der Beklagte, der von Denise Janssen vertreten wurde, alle Sicherungspfändungen unter anderem wegen Verletzung der Wahrheitspflicht gemäß Art. 21 Rv aufheben sollte. Der Beklagte verteidigte sich erfolgreich gegen diese Behauptung. Nur ein Teil der Pfändung wurde aufgehoben, da diese nicht erforderlich erschien.
Denise Janssen
Rosa Ruimschotel
Lennard Noordzij
Marleen Jonckers
Marco Guit