Antrag auf Einsichtnahme wegen fehlendem Zusammenhang mit dem Pfändungsgrund abgelehnt
Lennard Noordzij vertrat eine Mandantin, bei der im Rahmen des Ermittlungsverfahrens Beweismittel beschlagnahmt worden waren. Der Antrag auf Einsichtnahme in die beschlagnahmten Informationen wurde jedoch vollständig abgelehnt, da kein ausreichender Zusammenhang zwischen dem Antrag, auf dessen Grundlage die Beschlagnahme erfolgte, und dem Grund für den Antrag auf Einsichtnahme nachgewiesen werden konnte.
Lennard Noordzij
Marco Guit
Thomas van Vugt
Onno Hennis