Mangel an einer Wohnung: Verkäufer haftbar, Schaden auf tatsächliche Reparaturkosten geschätzt
Marco Guit und Denise Janssen haben für einen Käufer einer Immobilie erfolgreich den Verkäufer für einen Mangel in Anspruch genommen. Die normale Nutzung der Immobilie war durch den Mangel beeinträchtigt. Bei der Feststellung des Schadens wurden die tatsächlichen Reparaturkosten unter Berücksichtigung des Neuwertabzugs berücksichtigt.
Marco Guit
Denise Janssen
Nienke Bobbert
Lennard Noordzij
Clemens Oomes
Kelly van Wees
Rosa Ruimschotel