Beruhigungsphase

Im Rahmen des WHOA kann ein Schuldner beim niederländischen Gericht eine Beruhigungsphase beantragen. Während dieser Bedenkzeit, die für bis zu vier Monate gilt (mit der Möglichkeit, sie um weitere vier Monate zu verlängern), (i) können Gläubiger, die über die Bedenkzeit oder die Vorbereitung des WHOA-Vergleichs informiert wurden, keine Rechtsbehelfsmaßnahmen ergreifen, (ii) kann das niederländische Gericht Pfändungen aufheben und (iii) wird die Bearbeitung eines Antrags auf Gewährung eines Moratoriums oder auf Konkurserklärung ausgesetzt (siehe Artikel 376 des Konkursgesetzes).

Bei der Aussetzung von Zahlungen kann das niederländische Gericht ebenfalls eine Beruhigungsphase festsetzen (siehe Artikel 241a des Konkursgesetzes). Im Konkurs können sowohl der Konkurskommissar als auch der Richter, der den Konkurs ausspricht, eine Bedenkzeit festsetzen (siehe Artikel 63a des Konkursgesetzes). Die Bedenkzeit im Falle der Zahlungseinstellung oder des Konkurses beträgt maximal zwei Monate und kann um weitere zwei Monate verlängert werden.