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Eilverfahren in den Niederlanden

Onno Hennis
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Einleitung eines Verfahrens in Holland

Normale Gerichtsverfahren (auf Niederländisch: (bodem)procedure) können sich in den Niederlanden über Jahre hinziehen. Da nicht alle Streitigkeiten so lange auf ein Urteil warten können, besteht für deutsche Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden die Möglichkeit, dringende Angelegenheiten im Rahmen eines Eilverfahrens zügig klären zu lassen.

Dieses unabhängige Verfahren dient dazu, eine vorläufige Entscheidung zu erwirken, bevor ein Verfahren in der Hauptsache eingeleitet wird. Es sei darauf hingewiesen, dass – abgesehen von Fällen des geistigen Eigentums – die Einleitung eines weiteren Hauptsacheverfahrens zu derselben Frage unter Umständen nicht erforderlich ist. Hinzu kommt, dass eine Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren eine präjudizielle Wirkung auf den zugrunde liegenden Konflikt entfalten kann, insofern als das Gericht faktisch bereits eine rechtliche Vorentscheidung über die streitige Frage getroffen hat. In der Praxis kommt es daher häufig vor, dass die Parteien von einer erneuten Einleitung eines Hauptsacheverfahrens zur selben Frage absehen.

Vorläufiges Urteil eines niederländischen Richters

Der Richter, der nach niederländischem Recht im Eilverfahren entscheidet, wird Richter im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (de voorzieningenrechter) genannt. Der Richter im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes fällt kein endgültiges Urteil über den Rechtsstreit. Seine Entscheidung ist nur vorläufig: Der Richter in der Hauptsache oder der Richter in einem anderen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist grundsätzlich nicht an das vorläufige Urteil des Richters im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebunden. Dieser vorläufige Charakter bedeutet auch, dass ein Eilverfahren einen Vertrag nicht aufheben oder für nichtig erklären kann. Der Richter kann auch keine förmlichen Feststellungen (verklaring voor recht) über die Haftung oder Ähnliches treffen. Diese sind nämlich nicht vorläufig, sondern endgültig.

Unterlassungsurteil und einstweilige Verfügung in den Niederlanden

In den Niederlanden wird in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes häufig die Zahlung eines Geldbetrags beantragt, oft aber auch eine einstweilige Verfügung oder ein Verbot. Droht ein Verstoß des Antragsgegners gegen das, was er zu tun oder zu unterlassen hat, kann der Richter des einstweiligen Rechtsschutzes aufgrund einer Abwägung der beiderseitigen Interessen entscheiden, ob er ein Verbot oder eine einstweilige Verfügung erlässt. Bei einer Unterlassungsklage wird in der Regel für jeden Tag, an dem der Antragsgegner der Anordnung nicht nachkommt, ein Zwangsgeld verlangt, um auf die Einhaltung der Anordnung zu drängen.

Dringendes Interesse bei Eilverfahren zwingend erforderlich

Damit eine einstweilige Verfügung in Holland erlassen werden kann, muss ein dringendes Interesse vorliegen (spoedeisend belang). Fälle, in denen ein Urteil im Hauptsacheverfahren abgewartet werden kann, werden im Eilverfahren grundsätzlich nicht gewährt. Bei Geldforderungen besteht außerdem das Risiko der Rückerstattung: Es besteht die Möglichkeit, dass ein gezahlter Geldbetrag aufgrund eines Eilurteils nicht an den Antragsgegner zurückgezahlt werden kann, wenn dieses vorläufige Urteil aufgehoben wird. Das niederländische Gericht wägt dieses Risiko im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ab, wenn es erwägt, dem Antrag stattzugeben.

Verfahren: Ladung und eine Anhörung

In der Regel wird ein Eilverfahren in den Niederlanden mit einem Vorladungsbeschluss eingeleitet. Der Kläger beantragt beim Gericht einen Verhandlungstermin auf der Grundlage eines Vorladungsentwurfs. Nach der Festlegung des Termins wird der Beklagte mit einer Vorladung (dagvaarding) aufgefordert, zu dieser Verhandlung zu erscheinen. Erst dann erhält der Beklagte die Möglichkeit, sich zu verteidigen. Da es sich um ein sehr kurzes Verfahren handelt, sind Zeugenvernehmungen oder Sachverständigengutachten nicht zulässig. Ist der Streitfall zu komplex, um in so kurzer Zeit behandelt zu werden, wird er an ein Hauptsacheverfahren verwiesen, in dem umfangreichere Untersuchungen durchgeführt werden können. Das Urteil wird in der Regel zwei Wochen nach der Verhandlung erlassen, in manchen Fällen auch früher (manchmal noch am selben Tag oder sogar mündlich während der Verhandlung). Die Berufungsfrist gegen ein Urteil im Eilverfahren beträgt vier Wochen (anstelle von drei Monaten für ein Urteil im Hauptsacheverfahren).

Besondere Eilverfahren nach niederländischem Recht

Die niederländische Unternehmenskammer (ondernemingskamer) verfügt auch über ein beschleunigtes Verfahren zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, wie z. B. das Untersuchungsverfahren. Weitere besondere Eilverfahren sind:

Eilverfahren: Eine Zahlungsforderung kann auch in einem Eilverfahren erhoben werden, das an einem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit stattfindet. Dies wird als summarisches Inkassoverfahren bezeichnet. Für eine einstweilige Verfügung über eine Geldforderung gibt es eine Reihe spezifischer Anforderungen.

Aufhebung der vorläufigen Pfändung in den Niederlanden: Das Gericht kann eine vorläufige Pfändung (conservatoir beslag) im Eilverfahren aufheben oder die Pfändung an weitere Bedingungen knüpfen.

Vollstreckungsstreit: versucht, die Vollstreckung eines bereits ergangenen Urteils zu verhindern.

Deutschsprachige Anwälte für Vertragsrecht und Prozessrecht in den Niederlanden

Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Bei Fragen zum niederländischen Vertrags- oder Prozessrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.

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