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Arbeitgeber in den Niederlanden mit finanziellen Problemen brauchen keinen Bonus zu zahlen

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Ein Arbeitgeber, der sich dazu entschlossen hatte, keinen Bonus zu zahlen, wurde vor Gericht geladen. Der Arbeitnehmer hatte gemäß der Bonusregelung sein Ziel erreicht. Der Richter jedoch hat die Forderung mit dem Hinweis auf die schlechte finanzielle Situation der Firma abgewiesen. Ein bemerkenswertes Urteil, das wahrscheinlich von anderen Arbeitgebern, genutzt werden wird, um sich ihrer Verpflichtung zur Bonuszahlung zu entziehen. Sander Schouten, Fachanwalt für Arbeitsrecht in den Niederlanden, erläutert die Einzelheiten.

 

Bonusregelung beim Erreichen der Umsatzschwelle

Bei dem Verfahren hat der Richter nachdrücklich darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, in Einzelfällen von der Bonusregelung im Arbeitsvertrag abzuweichen. Der Arbeitgeber hat also in Bezug auf die Bonuszahlungen einen gewissen „Ermessensspielraum”, so meinte der Richter. Auf gut Deutsch: Es stand dem Anwalt des Arbeitgebers frei, selbst festzulegen, ob der Arbeitgeber von der Bonusregelung abweichen wollte oder nicht.

Strittigkeit mit Treu und Glauben?

Diese Freiheit wird jedoch durch den Grundsatz von Treu und Glauben eingeschränkt. Der Ermessensspielraum des Rechtsanwalt des Arbeitgebers bedeutet somit nicht, dass der Arbeitgeber beliebig Bonuszahlungen zuerkennen oder verweigern darf. Ein Arbeitnehmer, der die gleichen Leistungen erbracht hat wie seine Kollegen, darf im Prinzip nicht als Einziger bei den Bonuszahlungen leer ausgehen. Auch darf ein Arbeitgeber, der jahrelang Bonuszahlungen getätigt hat, unter den gleichen Umständen nicht plötzlich die Auszahlung verweigern.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht in den Niederlanden

Der Richter ist in diesem Kontext jedoch der Meinung, dass der Arbeitgeber zu Recht beschlossen hat, keine Bonuszahlungen zu tätigen, auch wenn der Arbeitnehmer gemäß der Bonusregelung seine Umsatzschwelle erreicht hat. Das Unternehmen macht bereits seit einigen Jahren Verluste und hat mit Zustimmung des Betriebsrats und mit Hilfe von einem Rechtsanwalt die Arbeitsbedingungen entsprechend angepasst. Hätte der Arbeitgeber diese Maßnahmen nicht ergriffen, wäre das Unternehmen möglicherweise in die Insolvenz geraten. Dass der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern einen Bonus ausgezahlt hat, ändert nach Auffassung des Richters nichts daran. Mit diesem Urteil in der Hand können Arbeitgeber (mit Hilfe von einem Rechtsanwalt), die sich in finanziellen Problemen befinden, in Zukunft möglicherweise versuchen, ihre Verpflichtung zur Bonuszahlung zu umgehen.

Sander Schouten

Sander Schouten

Sander ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen. Am Beginn seiner Berufstätigkeit war er für mittelgroße Anwaltskanzleien in Amsterdam tätig. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen bei der Beratung in gesellschaftsrechtlichen, insolvenzrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen. Folgen Sie Sander auf LinkedIn.

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