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Bankbürgschaft bietet mehr Sicherheit als die vorbeugende Beschlagnahme

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Bei Inkassosachen erfolgt vorgreifend auf die Urteilsverkündung häufig eine vorbeugende Beschlagnahme der Vermögensgegenstände des Gläubigers. Dies bietet dem Gläubiger die Sicherheit, dass nach dem Inkassoverfahren noch etwas zu holen ist. Da die vorbeugende Beschlagnahme für den Schuldner Derjenige, der an jemanden eine Verbindlichkeit erfüllen muss (Schuldner).
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Schuldner
eine relativ hohe Belastung darstellt, kann er in einem
Eilverfahren deren Aufhebung fordern. Diesem Antrag wird in der Regel stattgegeben, wenn der Schuldner eine anderweitige Sicherheit bietet, beispielsweise durch eine Bankbürgschaft. Bei einem kürzlich ergangenen Urteil stellte sich die Frage, ob eine Bankbürgschaft die gleiche Sicherheit bietet wie eine vorbeugende Beschlagnahme. Hidde Reitsma, Fachanwalt für Inkassosachen, erläutert dieses Urteil.

Aufhebungs-Eilverfahren vor dem Eilgericht

Der Schuldner in dieser Sache hat im Rahmen eines Aufhebungs-Eilverfahrens als Ersatz für eine vorbeugende Beschlagnahme eine Bankbürgschaft angeboten. Der Gläubiger hat diesen Vorschlag jedoch nicht akzeptiert, da eine Bankbürgschaft seiner Meinung nach nicht die gleiche Sicherheit bietet wie eine Pfändung. Gemäß den Bedingungen der Bankbürgschaft sollte die Bank nämlich erst dann eine Auszahlung tätigen, sobald ein rechtskräftiges Urteil für den Gläubiger ergangen war. Dies bedeutete, dass die Bankbürgschaft nicht ausgezahlt werden würde, solange noch ein Einspruch Der Beklagte, gegen den der Richter ein Versäumnisurteil ausgesprochen hat, kann dagegen Einspruch erheben...
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Einspruch
oder die Einschaltung der zweiten Rechtsmittelinstanz möglich war.

Vorbeugende Beschlagnahme wird bei Urteilszuspruch vollstreckbar

Der Gläubiger weist zu Recht darauf hin, dass eine vorbeugende Beschlagnahme direkt durchgesetzt werden kann, sobald das fragliche Urteil für vollstreckbar erklärt worden ist. Die vorbeugende Beschlagnahme wird dann automatisch in eine Zwangsvollstreckung umgewandelt. Das Berufungsverfahren vor der zweiten Rechtsmittelinstanz hat keine aufschiebende Wirkung auf die Vollstreckung. Der Richter im Eilverfahren stimmt dem Gläubiger zu und urteilt, dass der Gläubiger sich nicht mit der „minderwertigen“ Bankbürgschaft zufrieden geben muss.

Vorbeugende Beschlagnahme verfällt bei Insolvenz des Schuldners

Der Gerichtshof in der zweiten Rechtsmittelinstanz beurteilt dies jedoch anders. Zwar kann eine vorbeugende Beschlagnahme schneller durchgesetzt werden als eine Bankbürgschaft, jedoch bietet die Bankbürgschaft in anderer Hinsicht mehr Sicherheit. Beispielsweise verfällt die vorbeugende Beschlagnahme von Rechts wegen, wenn der Schuldner in Konkurs Konkurs ist das Verfahren, das auf Antrag eines Schuldners oder dessen Gläubigern eröffnet werden kann, wobei das Vermögen des Schuldners vollständig beschlagnahmt wird. Ein Konkurs wird erklärt...
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Konkurs
gerät, wohingegen die Bankbürgschaft im Fall einer Insolvenz unberührt bleibt. Zudem bietet eine Bankbürgschaft mehr Sicherheit als eine Pfändung, wenn mehrere Gläubiger den gleichen Vermögensgegenstand kumulativ pfänden, wobei die Erlöse natürlich unter ihnen aufgeteilt werden müssen. Eine Bankbürgschaft hingegen bezieht sich nur auf den einen speziellen Gläubiger. Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass der Gläubiger nicht in eine ungünstigere Position gerät, wenn die Pfändung durch eine Bankbürgschaft ersetzt wird. Die Bankbürgschaft bietet andere, jedoch nicht geringere Sicherheiten. Der Gerichtshof hebt die Pfändung demnach auf.

Ein Niederlandische Anwalt bei Inkasso

In einem Aufhebungs-Eilverfahren prüft der Richter im Eilverfahren, ob Gründe zur Aufhebung der Pfändung vorliegen. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass eine anderweitige Sicherheit (Bankbürgschaft) geboten wird. Die Aufhebung kann aber auch dann angeordnet werden, wenn die Pfändung zu Unrecht erfolgt ist. Beispielsweise ist kürzlich eine Pfändung aufgehoben worden, da die pfändende Partei in ihrem Pfändungsantrag den Richter nicht vollumfänglich informiert hat. Auch im Fall einer unbegründeten Forderung wird dem Pfändungsantrag

Hidde Reitsma

Hidde Reitsma

Hidde verfügt über viel Erfahrung in der Praxis der Prozessführung. Er hat sich insbesondere auf Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht spezialisiert. Hidde hat darum eine vielseitige Beratungs- und Prozessführungspraxis mit den Schwerpunkten Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht. Folgen Sie Hidde auf LinkedIn.

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