Erscheint ein
Beklagter
Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache...
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Beklagter in den Niederlanden nicht zu einer Gerichtsverhandlung, kann das niederländische Gericht ein Versäumnisurteil erlassen. Für die betroffene Partei hat dies oft schwerwiegende Konsequenzen, da die Klage in der Regel vollständig zugesprochen wird und das Urteil meist sofort vollstreckbar ist, auch grenzüberschreitend in Deutschland. Ein Versäumnisurteil bedeutet jedoch nicht, dass der Rechtsstreit endgültig verloren ist. Das niederländische Recht sieht die Möglichkeit vor, nachträglich
Einspruch
Der Beklagte, gegen den der Richter ein Versäumnisurteil ausgesprochen hat, kann dagegen Einspruch erheben...
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Einspruch einzulegen und eine erneute Verhandlung zu erreichen.
Für deutsche Unternehmer mit Geschäftsbeziehungen in die Niederlande ist es besonders wichtig, die gesetzlichen Regelungen und Fristen zu kennen. Wer hier unvorbereitet ist oder Fristen versäumt, riskiert den Verlust wichtiger Verteidigungsrechte. Als erfahrener niederländischer Anwalt für deutsch-niederländische Handelssachen unterstütze ich Sie dabei, rechtzeitig Einspruch einzulegen und Ihre Position im Verfahren zu sichern.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
Eine Partei, die in den Niederlanden eine
Vorladung
Eine Vorladung ist ein Amtsprotokoll, worin der Beklagte aufgefordert wird, an einem bestimmten Datum in einem Verfahren zu erscheinen und die in der Vorladung enthaltene Klage zu beantworten. Eine Vorladung in einem Zivilverfahren...
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Vorladung erhält, wird aufgefordert, an einem bestimmten Tag vor dem zuständigen niederländischen Gericht zu erscheinen. Erscheint die
Beklagter
Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache...
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Beklagte Partei nicht, stellt das Gericht die Säumnis fest.. Das Versäumnisurteil (verstekvonnis) wird in der Regel kurzfristig, meist innerhalb einer Woche, erlassen.
Bis zur Verkündung des Urteils kann der Beklagte beantragen, die Säumnis aufzuheben. Wird diesem Antrag stattgegeben, wird das Verfahren auf die übliche Weise fortgesetzt, als ob keine Säumnis eingetreten wäre.
Wird die Säumnis nicht aufgehoben, spricht das niederländische Gericht die Forderung in der Regel in voller Höhe zu. Dieses Urteil ist in der Regel auch unmittelbar vollstreckbar.
Gegen ein Versäumnisurteil steht dem Beklagten in der Regel nicht die
Berufung
Im Niederländische Zivilverfahrensrecht gibt es den Grundsatz, dass die Prüfung in zwei Instanzen stattfindet: jedermann hat das Recht, eine erneute Behandlung eines Gerichtsstreits durch ein höheres Gericht zu beantragen.
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Berufung zu, sondern der Einspruch. Dieses Rechtsmittel wird vor demselben Gericht eingelegt, das das Versäumnisurteil erlassen hat. Das Einspruchsverfahren beginnt mit einer erneuten Vorladung der klagenden Partei durch den Einspruchskläger. Danach wird der Fall wieder aufgenommen und erneut in der Sache verhandelt, als ob keine Säumnis eingetreten wäre.
Die Einlegung eines Einspruchs setzt die Vollstreckung des Versäumnisurteils in den Niederlanden in der Regel nicht aus. Versäumnisurteile sind dort grundsätzlich vorläufig vollstreckbar, sodass der Gläubiger sofort Maßnahmen ergreifen kann. Nur wenn das Gericht ausnahmsweise ausdrücklich bestimmt, dass das Urteil nicht vorläufig vollstreckbar ist, wird die Vollstreckung in seltenen Fällen bis zur Entscheidung im Einspruchsverfahren gehemmt. Man kann die Vollstreckung mit einem separaten Verfahren (Vollstreckungsstreit) anfechten, ob sich dies lohnt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden.
Im Einspruchsverfahren wird der Beklagte als „Einspruchskläger” und der ursprüngliche
Kläger
Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache eingeleitet hat...
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Kläger als “Beklagter” (im Widerspruchsverfahren gegen ein Versäumnisurteil) bezeichnet.
Hat sich ein Beklagter mit dem Versäumnisurteil abgefunden, so kann er keinen Einspruch mehr einlegen. Mit der Hinnahme des Versäumnisurteils erklärt der Beklagte nach Erlass des Urteils gegenüber dem Kläger, dass er das Urteil annimmt, falls dies nicht der Fall ist drückt der Beklagte damit zumindest aus, dass er eine Haltung einnimmt, die dies unmissverständlich erkennen lässt.
Das Widerspruchsrecht in den Niederlanden ist an drei nebeneinander liegende Ereignisse, bzw. Zeitpunkte geknüpft, an denen die Vier-Wochen-Frist zu laufen beginnt.
Wichtig: Für Unternehmen mit Sitz im Ausland (z.B. in Deutschland, Österreich oder Schweiz) beträgt die Widerspruchsfrist gegen ein niederländisches Versäumnisurteil in der Regel acht Wochen ab Zustellung oder Bekanntwerden des Urteils. Diese verlängerte Frist gilt ausdrücklich gegenüber der sonst üblichen vierwöchigen Frist für in den Niederlanden ansässige Parteien.
1. Zustellung des Urteils – Die Frist beginnt mit der formgerechten Zustellung an den Verurteilten. Dabei kann das Urteil nicht nur persönlich übergeben, sondern auch wirksam einer im selben Haushalt lebenden Person oder unter bestimmten Voraussetzungen durch Hinterlegung zugestellt werden.
2. Öffentliche Handlung des Verurteilten – Die Frist beginnt auch mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verurteilte eine öffentliche Handlung vornimmt. Dies setzt ein äußeres Verhalten voraus, das zeigt, dass der Beklagte vom wesentlichen Inhalt des Urteils Kenntnis hat. Zum Beispiel durch Zahlung, Beantragung einer Ratenzahlung oder einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung.
3. Abschluss der Vollstreckung – Schließlich beginnt die Frist auch mit dem Abschluss der Vollstreckung des Urteils zu laufen.
Innerhalb dieser Zeitpunkte gibt es keinen Vorrang: tritt einer der oben genannten Zeitpunkte als erstes ein, so gilt dieser als Beginn der Einspruchsfrist. Der zuerst eingetroffene Zeitpunkt bestimmt das Ende des Einspruchsrechts. Bei Beklagten ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den Niederlanden verlängert sich die Frist von vier auf acht Wochen.
Da der genaue Zeitpunkt der Vollstreckung im Einspruchsverfahren für den Beginn der Einspruchsfrist entscheidend sein kann, legt das niederländische Recht für bestimmte Arten der Vollstreckung fest, wann das Versäumnisurteil als vollstreckt gilt. Im Falle eines Urteils über den gerichtlichen Verkauf von Waren gilt das Urteil beispielsweise als vollstreckt, wenn die Waren verkauft worden sind. Im Falle der Zwangsräumung einer Immobilie gilt das Urteil als vollstreckt, wenn die Räumung stattgefunden hat. Der Fristbeginn bei Vollstreckungsmaßnahmen ist oft ein Streitpunkt, weshalb sich eine anwaltliche Prüfung lohnen kann.
Haben Sie Fragen zum niederländischen Prozessrecht? Unser deutschsprachiger Anwalt Onno Hennis steht als Leiter des German Desks von AMS Advocaten deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit bei Fragen zum niederländischen Prozessrecht zur Verfügung. Nehmen Sie gern Kontakt auf per E-Mail an onno.hennis@amsadvocaten.nl oder telefonisch unter +31 20 308 03 15.