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Battle of Forms bei AGBs: Wie sind die Spielregeln?

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In internationalen Handelsstreitigkeiten wird sehr häufig über die Frage gestritten, welche allgemeinen Geschäftsbedingungen (‘AGBs’) Anwendung auf den geschlossenen Vertrag Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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Vertrag
finden. Das niederländische Recht kennt die sogenannte „First Shot Rule“. Deutschland kennt zum Beispiel die „Knocked Out Rule“ und im UN-Kaufrecht wird wieder von der „Last Shot Rule“ ausgegangen. Rechtsanwalt Hidde Reitsma erläutert diese Bedingungen anhand eines aktuellen Urteils.

Die Fakten der Streitigkeit im Überblick

Die Streitigkeit spielte sich zwischen einem deutschen Auftraggeber und einem niederländischen Auftragnehmer ab. Die niederländische Partei musste für die deutsche Partei Rammpfähle bearbeiten, hat dabei allerdings eine falsche Maßführung eingehalten. Die deutsche Partei hat dadurch Schaden erlitten und hat die niederländische Partei dafür zur Rechenschaft gezogen. Die Parteien streiten anschließend über die Frage, welche AGBs auf ihren Vertrag Anwendung finden, jetzt, wo beide Parteien ihre eigenen AGBs haben und verweisen auf die unterschiedlichen Rechtswahlen für niederländisches und deutsches Recht. Hier ist daher die Rede von einem battle of forms.

Verfahren auf Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die niederländische Partei hat dann beim niederländischen Richter den Erlass eines Feststellungsurteils beantragt, dass ihre AGBs gelten. Die deutsche Partei legt dagegen Einspruch Der Beklagte, gegen den der Richter ein Versäumnisurteil ausgesprochen hat, kann dagegen Einspruch erheben...
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Einspruch
ein und behauptet, dass ihre AGBs gelten. Zudem behauptet die deutsche Partei gleichzeitig, eine Widerklage Ein Beklagter in einem Verfahren mit einer Vorladung ist berechtigt, eine Gegenforderung geltend zu machen. Diese wird ein Widerklage oder Gegenklage genannt. So eine Widerklage muss sofort bei...
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Widerklage
für den Erhalt eines Schadenersatzes durch die niederländische Partei einzureichen.

Richter stellt zunächst eine Vorfrage

Die „Vorfrage“, welche AGBs gültig sind, muss anhand des Rechts beantwortet werden, dem der Vertrag unterliegt, wenn keine Rechtswahl getroffen wurde. Aufgrund der Rom I Verordnung findet in diesem Fall das Recht des Landes Anwendung, in dem die bezeichnende Leistung geliefert wird. Das sind die Niederlande, sodass die Vorfrage, welche AGBs gültig sind, nach niederländischem Recht beantwortet werden muss.

Niederländisches Recht: First shot rule

Im Rahmen des niederländischen Rechts ist dann Artikel 6:225, Absatz 3 BW (Zivilgesetzbuch) von Bedeutung, in dem enthalten ist, dass wenn Angebot und Annahme Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Angebot und Annahme sind die Grundvoraussetzungen für das Zustandekommen und daher eine der wichtigsten Hauptregeln im Vertragsrecht...
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Angebot und Annahme
auf zwei verschiedene AGBs verweisen, der zweite Verweis unwirksam ist, wenn dabei nicht gleichzeitig die Anwendbarkeit der anderen AGBs ausdrücklich zurückgewiesen wird. Der Richter schaut anschließend, wie der Prozess von Angebot und Annahme stattgefunden hat und schießt, dass die deutsche Partei die AGBs der niederländischen Partei nicht ausdrücklich (genug) zurückgewiesen hat. Das Ergebnis ist daher, dass die AGBs der niederländischen Partei gültig (geblieben) sind bei der Annahme durch die deutsche Partei. Der Anspruch auf Schadenersatz wird danach abgewiesen, jetzt wo die niederländische Partei mit Erfolg an ihre Entlastungsklausel appellieren kann.

International: Knocked out rule und last shot rule

Wenn Parteien einen Kaufvertrag geschlossen hatten, sollte der Richter bei der Vorfrage auf das Wiener Kaufvertragsabkommen achten. In diesem Fall ist der Ausgangspunkt die „Last Shot Rule“, und es finden die AGBs der Partei Anwendung, die zuletzt darauf verweist. Im deutschen Recht ist die „knocked out rule“ der Ausgangspunkt und es wird auf beide AGBs geachtet: Bestimmungen, die widersprüchlich sind, werden nicht angewandt und Lücken werden gemäß dispositivem (internationalen) Recht ausgefüllt.

AMS: Rechtsanwalt bei internationalen Handelsstreitigkeiten

Bei internationalen Verträgen ist es ziemlich unsicher, wie ein „Battle of Forms“ abläuft: Es hängt alles nur davon ab, welcher Vertrag abgeschlossen wurde, welches Recht Anwendung findet, aber auch, in welchem Land sich der Richter befindet. Um die Unsicherheit zu nehmen sind gute Kontaktabsprachen notwendig. Die Rechtsanwälte von AMS haben viel Erfahrung mit der Erstellung von internationalen Handelsverträgen und Streitigkeiten im internationalen Handelsverkehr. Wenn Sie eine Beratung benötigen, dann nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf.

Hidde Reitsma

Hidde Reitsma

Hidde verfügt über viel Erfahrung in der Praxis der Prozessführung. Er hat sich insbesondere auf Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht spezialisiert. Hidde hat darum eine vielseitige Beratungs- und Prozessführungspraxis mit den Schwerpunkten Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht. Folgen Sie Hidde auf LinkedIn.

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