Verbot der vorzeitigen Kündigung bestätigt: Auftraggeber muss Vertrag erfüllen
Kelly van Wees und Lennard Noordzij haben für ihre Mandantin erfolgreich die Erfüllung eines Auftragsvertrags über den Kauf von Software durchgesetzt. Der Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dahingehend auszulegen, dass damit ein vorzeitiges Kündigungsverbot vereinbart worden sei. Der Beklagte durfte daher vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit nicht kündigen und ist verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen.
Kelly van Wees
Lennard Noordzij
Sander Schouten
Denise Janssen
Xagan Heerbaart
Marco Guit
Nienke Bobbert
Clemens Oomes