Hundesalon haftet für Lärmbelästigung: Maßnahmen vorgeschrieben
Ein Hundesalon, der Lärmbelästigung verursachte, wurde vom Gericht dazu verurteilt, die im Aktivitätenbeschluss festgelegten Lärmschutznormen einzuhalten. Andernfalls drohten Zwangsgelder. In einem von Denise Janssen angestrengten Verfahren entschied das Gericht Amsterdam, dass eine unrechtmäßige Lärmbelästigung nachgewiesen worden sei und der Hundesalon bei der Eröffnung des Salons Maßnahmen hätte ergreifen müssen. Die Tatsache, dass sich der Salon in Amsterdam befand und die Einwohner Amsterdams im Allgemeinen mehr Lärmbelästigung zu ertragen haben, spielte dabei keine Rolle. Das Gericht befand, dass die Geräuschkulisse durch Hunde, Kunden und Geräte, die für die Kläger hörbar war, auch in einer Stadt unzulässig ist. Het Parool und AT5 veröffentlichten einen Artikel über dieses Urteil.
Denise Janssen
Hidde Reitsma
Marco Guit
Onno Hennis
Thomas van Vugt