Bauunternehmer haftet für Mängel an Neubau: Reparaturpflicht
Marco Guit hat einen Käufer einer Neubauwohnung erfolgreich in einem Rechtsstreit mit dem Bauunternehmer vertreten. In dem Fall ging es um die Frage, ob die Wohnung einen derartigen Mangel aufweist, für den der Bauunternehmer und Erbauer der Wohnung haften muss. Das Gericht hat dies bejaht, sodass der Bauunternehmer verpflichtet ist, den Mangel in der Wohnung der Kläger zu beheben.
Marco Guit
Denise Janssen
Sander Schouten
Onno Hennis
Thomas van Vugt
Xagan Heerbaart