Wohnungsmangel: Verkäufer haftbar, Gericht stellt weitere Fragen in Zwischenurteil
Marco Guit und Denise Janssen haben für einen Käufer einer Immobilie erfolgreich den Verkäufer für einen Mangel in Anspruch genommen. Die normale Nutzung der Immobilie war durch den Mangel beeinträchtigt. Bei der Feststellung des Schadens wurden die tatsächlichen Reparaturkosten unter Berücksichtigung des Neuwertabzugs berücksichtigt. In diesem Zwischenurteil stellte das Gericht dem Verkäufer Fragen.
Marco Guit
Denise Janssen
Thomas van Vugt
Rosa Ruimschotel
Onno Hennis
Sander Schouten