Haftung für Kaufimmobilien: Gericht stellt Mangel fest und spricht Reparaturkosten zu
In einem von Denise Janssen angestrengten Gerichtsverfahren über die Haftung für Mängel an einer Kaufimmobilie entschied das Gericht Midden-Nederland in einem Zwischenurteil, dass der Käufer die Möglichkeit erhielt, näher zu begründen, was der vom Käufer hinzugezogene Sachverständige mit der Möglichkeit meinte, dass ein Teil der Immobilie einstürzen könnte. Nachdem der Käufer dies klargestellt hatte und der Verkäufer diese Klarstellung angefochten hatte, entschied das Gericht 2024 in einem zweiten Zwischenurteil, dass der Mangel die normale Nutzung der Wohnung beeinträchtigte und der Käufer für die Reparaturkosten haftbar war.
Denise Janssen
Marco Guit
Thomas van Vugt
Rosa Ruimschotel
Onno Hennis
Sander Schouten