Mitgliedschaftsausschluss wegen Verletzung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens aufgehoben
AMS hat einen Mandanten erfolgreich in einem Verfahren wegen angeblichen grenzüberschreitenden Verhaltens in einer Studentenverbindung vertreten. In einem Hauptsacheverfahren wurde die Entscheidung über den Ausschluss aus der Mitgliedschaft in einer Studentenverbindung wegen Verletzung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens und fehlender Tatsachengrundlage aufgehoben, wobei eine Berichtigungspflicht und eine Feststellungsklage, dass die Anschuldigungen eine unerlaubte Handlung darstellen, zuerkannt wurden.
Rosa Ruimschotel
Lennard Noordzij
Denise Janssen
Marleen Jonckers
Marco Guit
Onno Hennis