Seit der Einführung der Flex-BV in den Niederlanden im Jahr 2012 gibt es eine einfache und schnelle Art der Auszahlung eines ausscheidenden Gesellschafters, den sogenannten „Blitzaustritt“. Allerdings wurde davon bis heute noch kein einziges Mal Gebrauch gemacht. Onno Hennis, niederländischer Rechtsanwalt für Unternehmensrecht, erläutert die Regelung und vertritt die Ansicht, dass die Regelung zu Unrecht unbeliebt ist.
Nach der neuen niederländischen Regelung können Gesellschafter, zwischen denen eine Einigung über den Buy-Out eines Gesellschafters besteht, den Richter bitten, den Preis für die zu übertragenden
Anteil am Gesellschaftsvermögen
Anteile sind die Anteile des Gesellschaftskapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft. Unteranteile sind Teile dieser Anteile, wenn diese gemäß der Satzung...
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Anteile festzusetzen. Der Richter in den Niederlanden kann das entweder selbst tun (zum Beispiel, wenn diesbezüglich in den Statuten oder im Gesellschaftervertrag eine klare Rechenmethode festgelegt ist), oder er kann einen Sachverständigen beauftragen, der den Wert des Unternehmens (und somit den Kaufpreis für die Anteile) festsetzen wird.
Bis heute wurde die Regelung noch nicht angewendet. Dies wird vor allem damit zu tun haben, dass die – durch Rechtsanwälte vertretenen – Parteien oft selbst eine vergleichbare Lösung erreichen. Gesellschafter wollen sich oft voneinander trennen, weil zwischen ihnen ein Konflikt entstanden ist. Oft geht es um mehr als nur um die Übertragung der Anteile. Manchmal macht ein Gesellschafter geltend, dass ihm durch die Handlungen eines anderen Gesellschafters oder der Geschäftsführung ein Schaden entstanden ist. In diesen Fällen führen Verhandlungen manchmal auch zu einer Übertragung von Anteilen, aber die Parteien (oder eigentlich ihre Rechtsanwälte) erstellen eine Feststellungsvereinbarung. Dann besteht kein Bedarf, einen Richter einzuschalten.
In manchen Fällen wird das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern jedoch viel weniger belastet sein. Die Betroffenen sind sich darüber einig, dass sich voneinander trennen müssen, aber es gibt unterschiedliche Auffassungen über den festzusetzenden Preis. Den Parteien gelingt es auch nicht, gemeinsam einen Dritten zu beauftragen, der den Wert des Unternehmens in Form einer verbindlichen Stellungnahme festsetzt. In einem solchen Fall bietet jedoch der niederländische Blitzaustritt einen Ausweg.
Der niederländische Blitzaustritt bietet einige Vorteile. So wird der Richter den Stichtag für die Bewertung, die Bewertungsmethode oder die Grundlage sowie weitere Umstände nach Billigkeit festsetzen können, wenn die Parteien darüber unterschiedliche Ansichten haben sollten. Des Weiteren wird die Schnelligkeit gewährleistet, weil Rechtsmittel ausgeschlossen sind. Falls die Parteien dies beantragen, könnte schließlich die Bewertung durch den Sachverständigen als Feststellungsvereinbarung gelten, welche für die Parteien verbindlich ist, außer in Ausnahmefällen.
Der Blitzaustritt ist also nur möglich, wenn zwischen den Parteien eine Einigung über den Buy-Out (aber nicht über den Preis) besteht. Die Parteien können sich durch einen gemeinsamen Antrag an den Richter wenden. Das ist vor allem dann vorstellbar, wenn sich die Gesellschafter gemeinsam an einen Rechtsanwalt oder an einen Notar wenden, damit er ihnen bei ihrer „Scheidung“ hilft. Ein guter Rechtsanwalt müsste den Parteien in diesem Fall auch die Möglichkeit des Blitzaustritts vorschlagen. Eine andere Möglichkeit ist, dass beide Parteien eine
Klageschrift
In der Zivilprozessordnung steht, welche Sachen durch Klageschrift durch eine Vorladung eingeleitet werden müssen. Das Gesetz legt einige Mindesterfordernisse für den Inhalt einer Klageschrift fest...
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Klageschrift und eine Klagebeantwortung einbringen. Dann ist aber erforderlich, dass der
Beklagter
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Der Beklagte, gegen den der Richter ein Versäumnisurteil ausgesprochen hat, kann dagegen Einspruch erheben...
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Einspruch gegen den Buy-Out erhebt.
Wenn Sie Gesellschafter einer Gesellschaft sind, in der zwischen den Parteien eine Einigung über den Austritt eines Gesellschafters besteht, die Parteien aber keinen Ausweg finden, weil sie eine Meinungsverschiedenheit über den Wert des Unternehmens und somit über den Preis für den Buy-Out haben, dann können Sie unsere Rechtsanwälte für Unternehmensrecht dabei in den Niederlanden unterstützen.